Regelung

Die Beitragsrückerstattung (BRE) ist ein BONUS für die Gesundheit der Kundinnen und Kunden. Sie bekommen einen Teil ihrer Beiträge zurück. Die BRE:

  • belohnt Kundinnen und Kunden für ihren gesunden Lebensstil,
  • reduziert ihren effektiven Beitrag,
  • lässt sie am Geschäftserfolg der APKV teilhaben,
  • ist in den Versicherungsbedingungen verankert.

Die BRE wird aus Überschüssen finanziert. Sie ist nicht garantiert und hängt vom Geschäftsergebnis der APKV ab. Die BRE, deren Höhe und die berechtigten Tarife werden vom Vorstand der APKV jährlich neu festgelegt. Folglich kann es zu Änderungen während der Vertragslaufzeit kommen.

Erstklassig wie erwartet zahlt die APKV dank ihrer Finanzstärke die erfolgsabhängige BRE seit 2002 kontinuierlich aus.

Wechseln Versicherte zur APKV können sie von Anfang an eine höhere Beitragsrückerstattung erhalten. Die APKV rechnet die leistungsfreie Versicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der Vollversicherung bei einer anderen privaten Krankenversicherung (PKV) auf die BONUS-Staffel bei der APKV an. 

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BRE-Regelung MeinGesundheitsschutz-Tarife

Die BRE setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Garantierte BRE von 10 % des Beitrags bei Leistungsfreiheit in allen MeinGesundheitsschutz-Tarifen (ohne MeineWechseloption)
  • Erfolgsabhängige BRE – dem Bonus

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr

Zusätzlich zu der garantierten BRE von 10 % kann bei Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre der Bonus bereits ab dem 1. Jahr 35 % des Beitrags betragen. Die Beitragsrückerstattung kann daher von Anfang an bis zu 45 % betragen.

Erwachsene ab dem vollendeten 21. Lebensjahr

Für Erwachsene ab dem vollendeten 21. Lebensjahr gilt neben der garantierten BRE von 10 % eine Staffel-Regelung für die erfolgsabhängige BRE – dem Bonus. Die Höhe des Bonus richtet sich nach den Jahren, für die keine Leistungen beansprucht werden, und dem Jahresbeitrag für die BRE-berechtigen Tarife der Heilkostenvollversicherung. Je länger die Kund:innen die Voraussetzungen für die BRE erfüllen, umso höher kann die BRE ausfallen.

  • 1 Jahr leistungsfrei: 15 % des Jahresbeitrags (BONUS 15)
  • 2 Jahre leistungsfrei: 20 % des Jahresbeitrags (BONUS 20)
  • 3 Jahre leistungsfrei: 25 % des Jahresbeitrags (BONUS 25)
  • Ab 4 Jahren leistungsfrei: 30 % des Jahresbeitrags (BONUS 30)

Die Beitragsrückerstattung kann daher bis zu 40 % betragen ab dem 4. Jahr.

Damit die BRE (Bonus und garantierte BRE) gewährt wird, müssen alle BRE-berechtigten Tarife leistungsfrei sein. D. h. es dürfen sowohl beim ambulanten/stationären Kompakttarif als auch beim Zahntarif keine BRE-schädlichen Leistungen eingereicht worden sein. Die BRE wird dementsprechend für den Gesamtbeitrag der BRE-berechtigten Tarife ausgeschüttet.

BRE-Berechtigte Tarife

  • GSP70, GSUP90, GSUP100
  • GSP70A, GSUP90A, GSUP100A
  • GSB70, GSUB90, GSUB100
  • GSB70A, GSUB90A, GSUB100A
  • GSZ75, GSZ90,GSZ100
  • GSZ75A, GSZ90A, GSZ100A

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Der Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt werden jährlich neu festgelegt. Detaillierte Informationen zur erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung finden Sie im Merkblatt auf allianz.de/service/meine-allianz/beitragsrueckerstattung.

Der Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt werden jährlich neu festgelegt. Detaillierte Informationen zur erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung finden Sie im Merkblatt auf allianz.de/service/meine-allianz/beitragsrueckerstattung.

Der Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt werden jährlich neu festgelegt. Detaillierte Informationen zur erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung finden Sie im Merkblatt auf allianz.de/service/meine-allianz/beitragsrueckerstattung.

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Ärztin freut sich über ein gesundes Kind
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BRE-Regelung Unisex

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr

Die beste Regelung am Markt: konstant 35 % des Jahresbeitrags ab dem ersten leistungsfreien Jahr für jedes leistungsfreie Jahr. 

Erwachsene ab dem vollendeten 21. Lebensjahr

Für Erwachsene ab dem vollendeten 21. Lebensjahr gilt für die BRE eine Staffel-Regelung. Die Höhe der BRE richtet sich nach den Jahren, für die keine Leistungen beansprucht werden, und dem Jahresbeitrag für die BRE-berechtigen Tarife der Heilkostenvollversicherung. Je länger Versicherte die Voraussetzungen für die BRE erfüllen, umso höher fällt die BRE aus:

  • 1 Jahr leistungsfrei: 15 % des Jahresbeitrags (BONUS 15)
  • 2 Jahre leistungsfrei: 20 % des Jahresbeitrags (BONUS 20)
  • 3 Jahre leistungsfrei: 25 % des Jahresbeitrags (BONUS 25)
  • Ab 4 Jahren leistungsfrei: 30 % des Jahresbeitrags (BONUS 30)

Versicherte in Ausbildung

Versicherte Personen im Tarif 180 (Ausbildung-Ärzte) erhalten 30 % des im BONUS-Jahr gezahlten Jahresbeitrags (BONUS 30). Die BRE wird in Summe für jedes leistungsfreie Ausbildungsjahr ausbezahlt, wenn die Versicherte:n in einen Vollversicherungstarif wechselt. 

Bei Versicherungspflicht in der GKV bleibt der Anspruch auf die BRE für die Dauer von fünf Jahren erhalten, wenn sich die versicherte Person so lange in einem Tarif mit Option auf eine Heilkostenvollversicherung bzw. in einer Anwartschaftsversicherung bei der APKV versichert.

BRE-berechtigte Tarife Unisex

  • Ärzte Plus 100 (MP100),
  • Ärzte Best 100 (MB100),
  • Ausbildungstarife: Ärzte Plus 100 A (MP100A), Ärzte Best 100 A (MB100A).

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BRE-Regelung Unisex

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr

Die BRE beträgt ab dem 1. leistungsfreien Jahr 50 % des Jahresbeitrags.

Erwachsene ab dem vollendeten 21. Lebensjahr

Für Erwachsene ab dem vollendeten 21. Lebensjahr gilt für die BRE eine Staffel-Regelung. Die Höhe der BRE richtet sich nach den Jahren, für die keine Leistungen beansprucht werden, und dem Jahresbeitrag für die BRE-berechtigen Tarife. Je länger die Versicherte die Voraussetzungen für die BRE erfüllen, umso höher fällt die BRE aus:

  • 1 Jahr leistungsfrei: 20 % des Jahresbeitrags (BONUS 20)
  • 2 Jahre leistungsfrei: 30 % des Jahresbeitrags (BONUS 30)
  • 3 Jahre leistungsfrei: 40 % des Jahresbeitrags (BONUS 40)
  • Ab 4 Jahren leistungsfrei: 50 % des Jahresbeitrags (BONUS 50)

Beamtenanwärterinnen und -anwärter

Versicherte Personen in den Beamtenanwärter-Tarifen erhalten 50 % des im BONUS-Jahr gezahlten Jahresbeitrags für die Beamtenanwärter-Tarife (Ausbildungs-BONUS 50).

Die BRE wird ausbezahlt, wenn die Beamtenanwärterinnen und -anwärter in die Beihilfe- oder andere Vollversicherungstarife wechseln. Die APKV zahlt die BRE dann in Summe für jedes leistungsfreie Anwärter-Jahr aus. 

Bei Versicherungspflicht in der GKV bleibt der Anspruch auf die BRE für die Dauer von fünf Jahren erhalten, wenn sich die versicherte Person so lange in einem Tarif mit Option auf eine Heilkostenvollversicherung bzw. in einer Anwartschaftsversicherung bei der APKV versichert.

BRE-berechtigte Tarife Unisex

Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter

  • Beihilfe Ambulant 10 % Anwärter (BHRA10), Beihilfe Ambulant 30 %  Anwärter (BHRA30) bis Beihilfe Ambulant 50 % Anwärter (BHRA50).
  • Beihilfe Krankenhaus 10 % Anwärter (BHRK10) bis Beihilfe Krankenhaus 50 % Anwärter (BHRK50).
  • Beihilfeergänzung Krankenhaus Zweibettzimmer (BHE2K), (BHRE2K).
  • Beihilfe Zahn 10 % Anwärter (BHRZ10), Beihilfe Zahn 30 % Anwärter (BHRZ30) bis Beihilfe Zahn 50 % Anwärter (BHRZ50).

Beamtinnen und Beamte

  • Ambulant: Beihilfe Ambulant 10 % bis Beihilfe Ambulant 95 % (BHA10 - BHA95, BHA21, BHA41, BHA51); Beihilfe Ambulant 30 % mit Selbstbeteiligung (BHA30SB) bis Beihilfe Ambulant 50 % mit Selbstbeteiligung (BHA50SB, BHA51SB).
  • Stationär: Beihilfe Krankenhaus 5 % bis Beihilfe Krankenhaus 95 % (BHK05 - BHK95, BHK21, BHK41, BHK51), Beihilfeergänzung Krankenhaus Einbettzimmer (BHE1K), Beihilfeergänzung Krankenhaus Zweibettzimmer (BHE2K).
  • Zahn: Beihilfe Zahn 10 % bis Beihilfe Zahn 95 % (BHZ10 – BHZ95, BHZ21, BHZ41, BHZ51).
  • Beihilfeergänzungstarife: Beihilfeergänzung Plus (BHEP), Beihilfeergänzung Best (BHEB).

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    Beitragsrückerstattungen auch für das zuletzt ausgezahlte Jahr prüfen und sogar rückwirkend die vorteilhaftere Option wählen – oft deutlich mehr als 1.000 EUR.

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