Mit der Einführung des sog. FirmenAdministrators (FirmenAdmin) gibt es zwei Freischaltungsanträge zur Freischaltung von Nutzern und Verträgen:
In dieser Präsentation erfahren Sie, wann Sie welchen Freischaltungsantrag für eine Freischaltung verwenden müssen. Weitere Informationen zum FirmenAdmin und dem damit verbundenen Freischaltungsprozess erhalten Sie in der Rubrik „FirmenAdmin“ (insbesondere im Webinar).
Basissschulung zur Freischaltung
In dieser Schulung geben wir Ihnen einen Überblick über das Thema Freischaltung.
Sofern eine Maklervollmacht vorliegt, kann der Freischaltungsantrag für Vermittler auch vom Maklerhaus unterzeichnet werden. Bitte reichen Sie hierfür sowohl den Freischaltungsantrag für Vermittler als auch die Ergänzungsvereinbarung für Makler im Service Center ein (an kontakt@firmenonline.de).
Bitte beachten Sie, dass über die Maklervollmacht ausschließlich Mitarbeiter des Maklerhauses freigeschaltet werden können.
Eine Freischaltung von firmeneigenen Mitarbeitern oder anderen Dienstleistern (z.B. Steuerberater) des Firmenkunden darf nur durch den Firmenkunden beantragt werden.
Mit der Einführung des sogenannten FirmenAdministrators (FirmenAdmin) können firmeninterne Mitarbeiter direkt im Portal freigeschaltet und die Vertragsrechte von Nutzern verwaltet werden – und das ganz einfach und volldigital im Admin-Bereich des Arbeitgeber-Portals. Detailliertere Informationen zum FirmenAdmin und zur Nutzung im Arbeitgeber-Portal erhalten Sie in dieser Präsentation.
Webinar: Einführung des FirmenAdmins
In diesem Webinar zur Einführung des FirmenAdmins erfahren Sie mehr über das Konzept des FirmenAdmins. Außerdem wird über eine ausführliche Live-Demo aufgezeigt, welche Möglichkeiten der Administrations-Bereich im Arbeitgeber-Portal bietet und wie der aktuelle Freischaltungsprozess aussieht.
(Hinweis: Die Vorstellung des FirmenAdmins im Webinar beginnt bei ca. 10:40 min.)
Das Arbeitgeber-Portal steht in den folgenden Ausprägungen zur Verfügung:
Damit Sie als Vermittler Ihren gesamten Bestand an bAV- und bKV-Gruppenverträgen in einem Portal einsehen können, nutzen Sie einfach den Login über die FirmenOnline Portalausprägung.
Wenn Sie sich über die anderen Portalausprügungen einloggen, sehen Sie - im Gegensatz zur FirmenOnline Portalausprägung - nur diejenigen bAV- und bKV-Gruppenverträge, die unter der jeweiligen Portalausprägung abschließbar sind. Z. B. bei Login über die MetallRente Portalausprügung sehen Sie nur MetallRente-Verträge.
Wer kann für FirmenOnline berechtigt werden?
Mögliche Berechtigte sind z. B. HR-Mitarbeiter bzw. Personaler, Vermittler, Steuerberater oder Allianz-Spezialisten.
Wie erfolgt die Vergabe und Löschung von Berechtigungen?
Berechtigungen auf bAV- und bKV-Verträge für den Firmenkunden und die Vermittler werden im Rahmen der digitalen Freischaltung unter https://www.firmenonline.de/freischaltung.html vergeben. Vermittler mit persönlichem Allianz-Benutzerschlüssel können sich auch über den Vermittler-Zugang im Portal einloggen. Eine Freischaltung des Zugangs und der Bestandsverträge ist in diesem Falle nicht erforderlich.
Wenn im Nachgang weitere firmeninterne Mitarbeiter freigeschaltet werden sollen, können diese im Admin-Bereich durch den FirmenAdmin oder einen Admin freigeschaltet werden.
Im Admin-Bereich können Berechtigungen auch geändert oder gelöscht werden.
Folgende Berechtigungen stehen zur Verfügung:
Den Admin-Bereich finden Sie im Arbeitgeber-Portal unter der Account-Verwaltung oben rechts in der Navigationsleiste. Klicken Sie dort auf das Personen-Icon, über das Sie zur Account-Verwaltung gelangen:
In der Account-Verwaltung können unter dem Reiter „Eigene Vertragsrechte“ die Berechtigungen zu den Verträgen eingesehen werden: