Mit der Einführung des sog. FirmenAdministrators (FirmenAdmin) gibt es zwei Freischaltungsanträge zur Freischaltung von Nutzern und Verträgen: 

  • Freischaltungsantrag für den FirmenAdmin und weiterer Personen 
  • Freischaltungsantrag für Vermittler. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Vermittler sich auch direkt über den Vermittler-Zugang im Portal einloggen können und automatisch Zugriff auf alle bAV- und bKV-Bestandsverträge erhalten (weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite).

In dieser Präsentation erfahren Sie, wann Sie welchen Freischaltungsantrag für eine Freischaltung verwenden müssen. Weitere Informationen zum FirmenAdmin und dem damit verbundenen Freischaltungsprozess erhalten Sie in der Rubrik „FirmenAdmin“ (insbesondere im Webinar).

Basissschulung zur Freischaltung

In dieser Schulung geben wir Ihnen einen Überblick über das Thema Freischaltung.

Aufzeichnung der Schulung

    • Unter https://www.firmenonline.de/freischaltung.html wird der passende Freischaltungsantrag befüllt. Für den Versand der Zugangskennung kann im Freischaltungsantrag gewählt werden, ob diese per Brief oder per SMS verschickt werden soll. Am Ende des Prozesses muss der Freischaltungsantrag von einer zeichnungsberechtigten Person1 unterschrieben werden. Die Unterschrift kann digital erfolgen. Möglich ist:                                              - Einfache elektronische Signatur (eingescannte Signatur),                                                                                                  - Fortgeschrittene Signatur (biometrisch) oder                   - Qualifizierte Signatur durch Drittanbieter (Adobe Sign/ DocuSign). 
    • Der unterschriebene Antrag wird per E-Mail an kontakt@firmenonline.de oder per Post an die (im Freischaltungsantrag) aufgedruckte Adresse versendet. Nach Eingang und erfolgreicher Prüfung des Freischaltungsantrags im Service Center und im Betriebsgebiet, wird der Versand der Zugangsdaten an die Nutzer veranlasst (per Brief oder per SMS). Parallel zur Zugangskennung erhält der Nutzer eine E-Mail mit einem Link zur Passwort-Vergabe. 
    • Nach Erhalt der Zugangsdaten kann er sich in FirmenOnline einloggen. Achtung: Beim Login in das Arbeitgeber-Portal ist es möglich, dass noch nicht alle angegebenen Gruppenverträge sichtbar sind. Das bedeutet, dass die fehlenden Gruppenverträge und Personengruppen noch im Betriebsgebiet angelegt werden müssen oder noch in Prüfung sind.
    • Sobald der eingereichte Freischaltungsantrag vollständig bearbeitet wurde, erhalten alle angegebenen Nutzer eine Abschlussmail

    1Eine "Zeichnungsberechtigte Person" (Vorstand / Geschäftsführung / Prokurist / Mindestanforderung „i.V.“) ist für die im Freischaltungsantrag genannten Firmen (Versicherungsnehmer) beauftragt und bevollmächtigt, Erklärungen im Namen und mit Wirkung gegenüber dem Versicherungsunternehmen abzugeben.

  • Bei Abschluss eines neuen bAV-Gruppenvertrags kann FirmenOnline mit vereinbart werden. Kombinierte und zeitgleiche Beantragung über die Antragsformulare GV210/GV200:

    • Der Freischaltungsantrag wird direkt über den im GV210/200 hinterlegten Link aufgerufen und generiert.
    • Die erzeugte Antrags-ID, welche auf dem Freischaltungsantrag zu finden ist, muss im GV210/200 angegeben werden. 
    • Nachdem beide Dokumente vollständig ausgefüllt wurden, können sie über das LSZ an das Betriebsgebiet weitergeleitet werden. Ein Versand des Freischaltungsantrages an das Service Center (kontakt@firmenonline.de) ist in diesem Fall nicht nötig.
    • Nach Eingang und erfolgreicher Prüfung des GV210/200 und des Freischaltungsantrags im Betriebsgebiet, werden der Freischaltungsantrag und die neue Gruppenvertragsnummer an das Service Center weitergeleitet.
    • Die weiteren Schritte laufen analog der Schritte 3 und 4 in der linken Spalte ab.
Besonderer Hinweis zur Ergänzungsvereinbarung für Makler

Sofern eine Maklervollmacht vorliegt, kann der Freischaltungsantrag für Vermittler auch vom Maklerhaus unterzeichnet werden. Bitte reichen Sie hierfür sowohl den Freischaltungsantrag für Vermittler als auch die Ergänzungsvereinbarung für Makler im Service Center ein (an kontakt@firmenonline.de). 

Bitte beachten Sie, dass über die Maklervollmacht ausschließlich Mitarbeiter des Maklerhauses freigeschaltet werden können. 

Eine Freischaltung von firmeneigenen Mitarbeitern oder anderen Dienstleistern (z.B. Steuerberater) des Firmenkunden darf nur durch den Firmenkunden beantragt werden.

Mit der Einführung des sogenannten FirmenAdministrators (FirmenAdmin) können firmeninterne Mitarbeiter direkt im Portal freigeschaltet und die Vertragsrechte von Nutzern verwaltet werden – und das ganz einfach und volldigital im Admin-Bereich des Arbeitgeber-Portals. Detailliertere Informationen zum FirmenAdmin und zur Nutzung im Arbeitgeber-Portal erhalten Sie in dieser  Präsentation

Webinar: Einführung des FirmenAdmins

In diesem Webinar zur Einführung des FirmenAdmins erfahren Sie mehr über das Konzept des FirmenAdmins. Außerdem wird über eine ausführliche Live-Demo aufgezeigt, welche Möglichkeiten der Administrations-Bereich im Arbeitgeber-Portal bietet und wie der aktuelle Freischaltungsprozess aussieht. 

(Hinweis: Die Vorstellung des FirmenAdmins im Webinar beginnt bei ca. 10:40 min.)

Das Arbeitgeber-Portal steht in den folgenden Ausprägungen zur Verfügung:

  • FirmenOnline-Portalausprägung
  • Allianz
  • MetallRente
  • Presse
  • KlinikRente
  • Chemie

Damit Sie als Vermittler Ihren gesamten Bestand an bAV- und bKV-Gruppenverträgen in einem Portal einsehen können, nutzen Sie einfach den Login über die FirmenOnline Portalausprägung.

Wenn Sie sich über die anderen Portalausprügungen einloggen, sehen Sie - im Gegensatz zur  FirmenOnline Portalausprägung - nur diejenigen bAV- und bKV-Gruppenverträge, die unter der jeweiligen Portalausprägung abschließbar sind. Z. B. bei Login über die MetallRente Portalausprügung sehen Sie nur MetallRente-Verträge. 

Wer kann für FirmenOnline berechtigt werden?

Mögliche Berechtigte sind z. B. HR-Mitarbeiter bzw. Personaler, Vermittler, Steuerberater oder Allianz-Spezialisten.

Wie erfolgt die Vergabe und Löschung von Berechtigungen?

Berechtigungen auf bAV- und bKV-Verträge für den Firmenkunden und die Vermittler werden im Rahmen der digitalen Freischaltung unter https://www.firmenonline.de/freischaltung.html vergeben. Vermittler mit persönlichem Allianz-Benutzerschlüssel können sich auch über den Vermittler-Zugang im Portal einloggen. Eine Freischaltung des Zugangs und der Bestandsverträge ist in diesem Falle nicht erforderlich.

Wenn im Nachgang weitere firmeninterne Mitarbeiter freigeschaltet werden sollen, können diese im Admin-Bereich durch den FirmenAdmin oder einen Admin freigeschaltet werden. 

Im Admin-Bereich können Berechtigungen auch geändert oder gelöscht werden. 

Folgende Berechtigungen stehen zur Verfügung:

  • Bestand lesen
  • Bestand ändern
  • Berechnen (nur für bAV-Verträge möglich)
  • Mitarbeiter anmelden
  • Abrechnung lesen
Freischaltung/Einrichtung
FirmenAdmin
Berechtigungen/ Löschungen/ Account-Verwaltung