Behörden können nach dem Umweltschadensgesetz die komplette Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Schäden an geschützten Tieren, Pflanzen und Lebensräumen (Biodiversität) fordern. Die Kosten solcher Forderungen trägt die Umweltschadensversicherung.
Der Grundbaustein ist in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Er deckt Schäden auf fremden Grundstücken und an fremden Böden/Gewässern.
Über die Umweltschadenzusatzbausteine kann ein zusätzlicher Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Umweltschadenzusatzbaustein I
Der Zusatzbaustein I ist in der Antragsstrecke bereits vorbelegt. Er deckt die Kosten bis zur vereinbarten Höhe bei Schäden am Grundwasser und auf eigenen und gemieteten Grundstücken.
Umweltschadenzusatzbaustein II
Der Zusatzbaustein II kann optional gewählen werden. Mit ihm werden Kosten versichert, die dem Versicherungsnehmer nach dem Bundesbodenschutzgesetz entstehen können. In solchen Fällen ist der Versicherungsnehmer zur Sanierung von Grundstücken verpflichtet, auch wenn noch keine gesundheitliche Gefahr für den Menschen droht, aber Grenzwerte überschritten werden.