(1) Versicherungsschutz bei Kraftfahrzeugen und Anhänger
Versichert sind das im Versicherungsschein genannte Kraftfahrzeug sowie ein Anhänger. Versicherungsschutz besteht für Sie als Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Fahrer oder Insasse dieses Kraftfahrzeugs sowie Anhängers. Kraftfahrzeug im Sinne dieser Regelung ist ein Motorfahrzeug zu Lande.
(2) Versicherungsschutz bei Mietfahrzeugen
Zudem haben Sie Versicherungsschutz als Mieter jedes als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Kraftfahrzeugs sowie Anhängers.
(3) Versicherungsschutz bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Verkehr
Wenn Sie am öffentlichen Verkehr teilnehmen, haben Sie Versicherungsschutz - mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht – auch dann
a) wenn Sie ein fremdes Fahrzeug fahren,
b) wenn Sie Fahrgast,
c) Fußgänger, Jogger, Skater oder
d) Radfahrer sind.
(4) Versicherungsschutz für das Folgefahrzeug
a) Versicherungsschutz für das Folgefahrzeug
Sie haben Versicherungsschutz für ein nachfolgendes Kraftfahrzeug (= Folgefahrzeug), Wir gehen davon aus, dass Sie ein Folgefahrzeug haben, wenn Sie innerhalb eines Monats vor oder nach der Veräußerung beziehungsweise sonstigen Wegfalls Ihres bei uns bisher versicherten Kraftfahrzeugs ein anderes Kraftfahrzeug erwerben. Der Versicherungsschutz besteht in diesen Fällen auch für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb des Folgefahrzeugs.
b) Versicherungsschutz für das bisherige Kraftfahrzeug
Ihr bisheriges Kraftfahrzeug versichern wir maximal einen Monat ohne zusätzlichen Beitrag mit.
c) Anzeige- und Bezeichnungspflicht
Die Anzeigepflicht hinsichtlich der Veräußerung des versicherten Kraftfahrzeugs und Meldung des Folgefahrzeugs richtet sich nach den Obliegenheit bei Fahrzeugwechsel.
d) Kündigungsrecht nach Beitragserhöhung
Wenn für das Folgefahrzeug nach unserem Tarif ein höherer Beitrag festgelegt ist, sind wir berechtigt, den höheren Beitrag zu verlangen. Wenn wir den Beitrag erhöhen, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
e) Form der Kündigung Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail, ein Brief oder ein Telefax die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
(1)
Mitversicherte Personen
Folgende Personen sind mitversichert:
a) Berechtigte Fahrer in ihrer Eigenschaft als Fahrer und berechtigte Insassen in ihrer Eigenschaft als Insasse des versicherten Kraftfahrzeugs.
b) Vom Versicherungsnehmer abweichender Eigentümer oder Halter des im Versicherungsschein genannten Kraftfahrzeugs, in der Eigenschaft als Eigentümer oder Halter.
(2) Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers bei mitversicherten Personen
Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. Dies gilt nicht, wenn es sich um Ihren ehelichen/eingetragenen Lebenspartner handelt.
(3) Ansprüche Dritter nach Tod, Verletzung des Versicherungsnehmers oder eines Mitversicherten
Versicherungsschutz besteht außerdem für die Geltendmachung von Ansprüchen, die natürlichen Personen (= Dritten) kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden.
Was gilt hinsichtlich der mitversicherten Personen?
Alle Regelungen die für Sie gelten, gelten sinngemäß auch für mitversicherte Personen. Der Versicherungsumfang für die mitversicherten Personen ändert sich dadurch nicht.
Für die Erfüllung der Obliegenheiten nach Eintritt eines Versicherungsfalls bleiben Sie neben den mitversicherten Personen verantwortlich.
Details und Sublimits entnehmen Sie bitte den Bedingungen Ziff. 1.5.
Ihr Rechtsschutz gilt, soweit sich aus den Leistungsarten nichts anderes ergibt, wenn ein Gericht oder eine Behörde
· in Europa,
· in den Anliegerstaaten des Mittelmeers,
· auf den Kanarischen Inseln,
· auf Madeira,
· auf den Azoren
für ein Verfahren gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen.
(2) Hier gilt Ihr Rechtsschutz mit Einschränkungen:
Außerhalb des Geltungsbereichs nach Absatz 1 tragen wir, soweit sich aus den Leistungsarten nichts anderes ergibt, Kosten bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Höchstbetrag für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen
· in Versicherungsfällen, die dort während eines längstens 12 Monate dauernden Aufenthalts eintreten sowie
· aus Internetverträgen, soweit kein Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit besteht.
Versicherungssumme: 2.000.000 EUR
Strafkaution: 200.000 EUR
Weltdeckung: 200.000 EUR
Dauer: 12 Monate
Vertragsgrundlagen:
Bedingungen/Klauseln etc:
Verbraucherinformationen:
Produktinformationsblatt:
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