Feuer, Einbruch aber auch Elementarereignisse wie Überschwemmungen oder Erdbeben sowie die Auswirkungen Innerer Unruhen oder mutwilliger Beschädigungen können im Betrieb großen Schaden anrichten.
Vor den Schäden selbst kann auch die Firmen Inhaltsversicherung nicht schützen, aber vor den finanziellen Verlusten, die durch die Wiederbeschaffung oder Reparatur der zerstörten Sachen entstehen.
Versichert ist die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte, d.h. alle beweglichen Sachen, soweit der Kunde Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben wurden.
Vielleicht nimmt der Kunde auch Sachen seiner Kunden zur Bearbeitung oder Reparatur in seine Obhut dann gelten diese Sachen ebenfalls versichert.
Kurzübersichten zu diesem und weiteren Produkten finden Sie hier.
Der Versicherungschutz lässt sich entsprechend den Bedürfnissen des Kunden individuell zusammenstellen. Wir bieten folgende Gefahrenpaletten an:
Ferner hat der Kunde die Möglichkeit, zu den Gefahrenbausteinen Feuer bis Unbenannte Gefahren eine Ertragsausfallversicherung hinzu zu wählen.
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich am Versicherungsort. Als Versicherungsort gelten die bezeichneten Geschäfts- und Lagerräume.
Aber auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland neu hinzukommende Betriebsgrundstücke sind bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze ohne besondere Meldung mitversichert.
Wir ersetzen im Schadenfall nicht nur den entstandenen Sachschaden, sondern auch eine Vielzahl von weiteren Aufwendungen, die auf den Kunden zukommen können:
z.B.
Diese Positionen sind zusammen mit weiteren Positionen bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert. Und das ohne Zuschlag, d.h. im Schadenfall steht Ihnen die Versicherungssumme nochmals zur Verfügung.
Grundsätzlich wird die Betriebseinrichtung zum Neuwert ersetzt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Aufgrund von Preissteigerungen kann die Versicherungssumme im Schadenfall schnell zu niedrig bemessen sein.
Hier haben wir vorgesorgt:
Durch die dynamische Wertanpassung hat der Kunde im Schadenfall die Sicherheit, eine Auszahlungssumme zu erhalten, die dem Neuanschaffungspreis seiner wertvollen Betriebseinrichtung entspricht.