Schäden an technischen Gebäudebestandteilen und der dazugehörigen Software (z.B. Heizungsanlagen, Wärmepumpenanlagen, Klimaanlagen, Gas-, Elektro- und Fernsprechanlagen (ohne Endgeräte), Klingelanlagen, Aufzüge, Antennenanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Solarthermieanlagen) über die oben aufgeführten Gefahren hinaus gegen unvorhergesehene Zerstörungen, Beschädigungen oder Diebstahl (GT).