Hund mit Verband an Hinterpfote

Hundekrankenversicherung

Privatschutz (PS2.X) – Tarifgeneration: 01/2026

Produkt

Auch die beste Fürsorge kann nicht verhindern, dass ein Hund einmal krank wird oder einen Unfall erleidet. Das kann hohe Tierarztkosten verursachen, denn Operationen und andere Behandlungen sind teuer. Die Hundekrankenversicherung schützt vor diesen finanziellen Belastungen, indem sie die Kosten für tierärztliche Behandlungen erstattet, die aufgrund von Unfällen, Krankheit oder Fehlentwicklung notwendig sind. Besonders seit der Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte im November 2022 sind die Tierarztkosten erheblich gestiegen.

Die Tierkrankenversicherung für Hunde übernimmt nicht nur Kosten für Diagnostik und Operationen, sondern auch für notwendige Nachbehandlung, einschließlich Aufenthalten in der Tierklinik, innerhalb des vereinbarten Nachbehandlungszeitraums. Zudem können Behandlungen ohne Operation und Vorsorgeleistungen abgesichert werden.

Wir bieten individuellen Schutz mit jeweils vier Tarifen (Basis, Smart, Komfort, Premium) in den folgenden zwei Produkten:

Alle Tarife können wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Neu ist die Deckelung der Selbstbeteiligung. Das heißt, bei gewählten 10 % Selbstbeteiligung zahlt ein Kunde 10 % der Tierarztrechnung selbst, aber maximal 500 Euro pro Rechnung.  Bei einer Selbstbeteiligung von 20 % sind es maximal 1.000 Euro pro Rechnung. Dies bietet Kunden mehr Sicherheit bei hohen Tierarztrechnungen, insbesondere in Notsituationen. Bei der Wahl einer Selbstbeteiligung reduziert sich der zu zahlende Versicherungsbeitrag.

Zielgruppe
Siegel Focus Money: Fairster Tierkrankenversicherer, Ausgabe 13/2025
Siegel Focus Money: Fairster Tierkrankenversicherer, Ausgabe 13/2025

Die Tierkrankenversicherung ist mehr als nur ein Nischenprodukt, sie ist Ihr Schlüssel zu neuen Zielgruppen und Neukunden.

  • Jeder zweite Haushalt: hat einen Hund oder eine Katze, aber erst 10 % dieser Tiere sind versichert.
  • Wachsender Bedarf: Steigende Kosten und höheres Bewusstsein treiben die Nachfrage.
  • Starker Türöffner: Nutzen Sie das emotionale Thema TKV als perfekten Gesprächseinstieg.
  • Einfaches Cross-Selling: Bieten Sie die Tierhalter-Haftpflicht und den Allianz Privatschutz (bis zu 20 % Nachlass) direkt mit an.

Die Zielgruppe für Tierkrankenversicherungen umfasst alle in Deutschland lebenden rechts- und geschäftsfähigen Personen, die finanziellen Schutz für tiermedizinische Leistungen für ihre Tiere wie Hund, Katze oder Pferd wünschen.

Die Versicherung richtet sich an private Tierbesitzer als auch an diejenigen, die Arbeitshunde besitzen, darunter Polizei-, Dienst-, Wach und Therapiehunde sowie Assistenzhunde. Letztere erhalten sogar erhöhte Vorsorgeleistungen im Rahmen unserer Basisvorsorge. 

 

Vorteile

Im Rahmen des Privatschutzes profitieren Kund:innen automatisch vom Kombinationsnachlass. In der TKV muss pro Tier ein Vertrag abgeschlossen werden. Für Neukund:innen werden Verträge (OP-Schutz oder Vollschutz) mit einer dreijährigen Laufzeit in Komfort oder Premium als Zählstück berücksichtigt. Die Produktlinien Basis und Smart sind keine Zählstücke und erhalten auch keinen Nachlass.

Rabatthöhe:

  • 2 Zählstücke: 5 %
  • 3 Zählstücke: 10 %
  • 4 Zählstücke: 15 %
  • ab 5 Zählstücke: 20 %

 

Details

Folgende Leistungen sind in allen Angeboten enthalten:

  • Freie Tierarztwahl
  • Lebenslange Absicherung
  • Operationen aufgrund Unfall oder Krankheiten
  • Operationen unter Voll- und Teilnarkose, Lokalanästhesie oder Sedierung
  • Letzter Untersuchungstag vor der Operation und Nachbehandlung
Die Behandlung Ihres Tieres ist nicht auf eine Tierärztin oder einen Tierarzt beschränkt. Ihr Tier kann bei jeder Tierärztin oder jedem Tierarzt behandelt werden, der oder die staatlich zugelassen ist. Die Tierärztin oder den Tierarzt bzw. die Tierklinik können Sie selbst wählen. Wir haben kein Maximalalter, d. h. wir sichern Tiere jeden Alters ab und haben gleichbleibende Leistungen im Alter.
Ab dem vierten Versicherungsjahr verzichten wir auf unser ordentliches Kündigungsrecht zum Ablauf sowie auf unser Kündigungsrecht im Versicherungsfall (gilt bis zu Versicherungsleistungen in Höhe von 20.000 Euro pro Vertrag).
Versichert sind alle Leistungen, die im direkten Zusammenhang mit einer Operation nötig werden.
Versichert sind die Kosten eines instrumentellen chirurgischen Eingriffs am oder im Körper Ihres Tieres unter einer Vollnarkose, Teilnarkose, Lokalanästhesie oder Sedation. Versichert sind die Kosten für Diagnostik am letzten Untersuchungstag vor einer Operation, an dem die Notwendigkeit zur Durchführung einer Operation festgestellt wurde. Zur Diagnostik zählen z. B. auch bildgebende Verfahren wie Röntgen, MRT, CT.
OP-Schutz

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Basis
Smart
Komfort
Premium
Jahreshöchstleistung 2.500 € 5.000 € 10.000 € unbegrenzt
Selbstbeteiligung

wählbar

(0 %, 10 % max. 500 € je Rechnung, 20 % max. 1.000 € je Rechnung)

Behandlungen ohne OP
Erstattung nach Gebührenordnung (GOT) 2-fach 4-fach
(im Notfall)
4-fach
(im Notfall)
4-fach
(im Notfall)
Nachbehandlungen nach OP bis 20 Tage bis 20 Tage bis 30 Tage bis 30 Tage
Basisvorsorge (z. B. Impfungen) bis zu 50 €
steigt bei leistungsfreien Jahren
bis zu 100 €
steigt bei leistungsfreien Jahren 
bis zu 100 €
steigt bei leistungsfreien Jahren 
Vorsorgebonus 1 leistungsfreies Jahr: 50 €
2 leistungsfreie Jahre: 150 €
1 leistungsfreies Jahr: 50 €
2 leistungsfreie Jahre: 150 €
1 leistungsfreies Jahr: 50 €
2 leistungsfreie Jahre: 150 €
Physiotherapie bis 150 €
60 Tage nach OP
bis 500 €
60 Tage nach OP
bis 500 €
60 Tage nach OP
Zahnbehandlungen und chirurgische Behandlungen der Maulhöhle bis zu 1.000 € bis zu 2.500 € bis zu 5.000 €
Bestimmte Behandlungen einmalig 500 € pro Diagnose einmalig 2.500 € pro Diagnose einmalig 5.000 € pro Diagnose

Je Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten bis zur genannten Jahreshöchstleistung. Für spezielle Behandlungen, z. B. Zahnbehandlungen und chirurgische Behandlungen der Maulhöhle unter Narkose, bestehen gleichzeitig eigene Leistungsgrenzen (Höchstsummen). Diese jeweiligen Höchstsummen gelten innerhalb der Jahreshöchstleistung und nicht zusätzlich zu dieser.

Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Anteil der Tierarztrechnung, den Sie selbst zahlen. Sie können Tarife mit oder ohne SB wählen. Die Auswahl einer SB reduziert ihren zu zahlenden Versicherungsbeitrag.

Mögliche Auswahl:

  • 20 % SB (maximal 1.000 € pro Rechnung)
  • 10 % SB (maximal 500 € pro Rechnung)
  • 0% (keine SB)

Die Abrechnung erfolgt nach der „Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte“ (GOT). Dabei kann z. B. abhängig vom Schweregrad der Behandlung zwischen dem einfachen und dem dreifachen Satz abgerechnet werden - bei Notfällen sogar der vierfache Satz. Der einfache Satz wird laut GOT als ausreichend angesehen, um die meisten Standardbehandlungen abzudecken. 

Versichert sind z. B. Nachuntersuchungen, Unterbringung in der Tierklinik, Arzneimittel und Medikamente sowie alternative Behandlungsmethoden, wenn deren Wirksamkeit bestätigt ist. Hierzu zählen z. B. Homöopathie.

Folgende Vorsorgemaßnahmen sind als Basisvorsorge versichert:

  • Floh-, Zeckenbekämpfung
  • Entwurmungen
  • Impfprophylaxe nach Empfehlung der StiKo Vet und therapeutische Impfungen
  • einmalige Kennzeichnung (Transponder oder Mikrochip)

Für Leistungen der Basisvorsorge besteht keine Selbstbeteiligung und keine Wartezeit. Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.

Für Assistenzhunde, die als Hilfsmittel im Sinne des § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt werden, gilt die zweifache jährliche Höchstsumme für die Basisvorsorge.

Leistungsfreie Versicherungsjahre belohnen wir mit einem Zuschuss zur Basisvorsorge. Wir erhöhen die Höchstsumme der Basisvorsorge nach dem

  • ersten leistungsfreien Versicherungsjahr um 50 EUR.
  • nach dem zweiten, unmittelbar darauffolgenden leistungsfreien Versicherungsjahr um 150 EUR.

Der Vorsorgebonus entfällt nach einem nicht leistungsfreien Jahr für das Folgejahr.

Zur Nachbehandlung einer Operation übernehmen wir die Kosten für Physiotherapie durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt oder mit Überweisung durch einen Therapeuten oder eine Therapeutin im Zeitraum von 60 Kalendertagen nach einer OP.

Beispiele:

  • Unterwasserlaufband
  • Massagen und  Lymphdrainagen
  • Manuelle Therapie
  • Magnetfeldtherapie
  • Lasertherapie
  • Bewegungstherapie
  • Osteopathie
  • Chiropraktik
  • Akupressur
  • Akupunktur
  • Stoßwellentherapie
  • Ultraschalltherapie

Der Erstattungsbetrag gilt pro Versicherungsjahr und wird innerhalb der Jahreshöchstleitung gezahlt.

Versichert sind neben Zahnbehandlungen und chirurgischen Behandlungen der Maulhöhle auch Kieferorthopädie und Zahnprophylaxe unter Narkose.

Beispiele: Zahnextraktion, Wurzelbehandlung, Zahnfüllung, Zahnsteinbehandlungen und Behandlung von persistente Milchcanini sowie die Korrektur von medizinisch notwendigen Zahn- und Kieferanomalien und Spaltung eines Abszesses.

Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.

Für die chirurgische Behandlung folgender Diagnosen gilt jeweils eine Höchstsumme:

  • Hüftgelenksdysplasie (HD)
  • Ellenbogengelenksdysplasie (ED)
  • Patellaluxation
  • Lidanomalien (Ektropium/Entropium)

Diese Höchstsumme gilt einmalig pro oben genannter Diagnose, auch wenn unterschiedliche Lokalisationen betroffen sind und einmalig über die gesamte Zeit, in der das Tier bei uns versichert ist. Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.

Vollschutz

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Basis
Smart
Komfort
Premium
Jahreshöchstleistung 2.500 € 5.000 € 10.000 € unbegrenzt
Selbstbeteiligung

wählbar

(0 %, 10 % max. 500 € je Rechnung, 20 % max. 1.000 € je Rechnung)

Behandlungen ohne OP bis zu 1.000 € bis zu 2.000 € bis zu 4.000 € bis zu 8.000 €
Erstattung nach Gebührenordnung (GOT) 2-fach 4-fach
(im Notfall)
4-fach
(im Notfall)
4-fach
(im Notfall)
Nachbehandlungen nach OP bis 20 Tage bis 20 Tage bis 30 Tage bis 30 Tage
Basisvorsorge (z. B. Impfungen) bis zu 50 €
steigt bei leistungsfreien Jahren
bis zu 100 €
steigt bei leistungsfreien Jahren 
bis zu 100 €
steigt bei leistungsfreien Jahren 
Vorsorgebonus 1 leistungsfreies Jahr: 50 €
2 leistungsfreie Jahre: 150 €
1 leistungsfreies Jahr: 50 €
2 leistungsfreie Jahre: 150 €
1 leistungsfreies Jahr: 50 €
2 leistungsfreie Jahre: 150 €
Physiotherapie bis 150 € bis 500 € bis 500 €
Zahnbehandlungen und chirurgische Behandlungen der Maulhöhle bis zu 1.000 € bis zu 2.500 € bis zu 5.000 €
Bestimmte Behandlungen einmalig 500 € pro Diagnose einmalig 2.500 € pro Diagnose einmalig 5.000 € pro Diagnose

Je Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten bis zur genannten Jahreshöchstleistung. Für spezielle Behandlungen, z. B. Zahnbehandlungen und chirurgische Behandlungen der Maulhöhle unter Narkose, bestehen gleichzeitig eigene Leistungsgrenzen (Höchstsummen). Diese jeweiligen Höchstsummen gelten innerhalb der Jahreshöchstleistung und nicht zusätzlich zu dieser.

Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Anteil der Tierarztrechnung, den Sie selbst zahlen. Sie können Tarife mit oder ohne SB wählen. Die Auswahl einer SB reduziert ihren zu zahlenden Versicherungsbeitrag.

Mögliche Auswahl:

  • 20 % SB (maximal 1.000 € pro Rechnung)
  • 10 % SB (maximal 500 € pro Rechnung)
  • 0% (keine SB)

Erstattet werden ambulante und stationäre Behandlungen ohne vorhergehende Operation, z. B.

  • Ihr Tier muss wegen einer Durchfallerkrankung ein paar Tage in der Tierklinik bleiben.
  • Behandlung von chronischen Erkrankungen (z. B. Stoffwechselerkrankung) in einer Tierarztpraxis.

Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.

Die Abrechnung erfolgt nach der „Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte“ (GOT). Dabei kann z. B. abhängig vom Schweregrad der Behandlung zwischen dem einfachen und dem dreifachen Satz abgerechnet werden - bei Notfällen sogar der vierfache Satz. Der einfache Satz wird laut GOT als ausreichend angesehen, um die meisten Standardbehandlungen abzudecken. 

Versichert sind z. B. Nachuntersuchungen, Unterbringung in der Tierklinik, Arzneimittel und Medikamente sowie alternative Behandlungsmethoden, wenn deren Wirksamkeit bestätigt ist. Hierzu zählen z. B. Akupunktur oder Homöopathie.

Folgende Vorsorgemaßnahmen sind als Basisvorsorge versichert:

  • Floh-, Zeckenbekämpfung
  • Entwurmungen
  • Impfprophylaxe nach Empfehlung der StiKo Vet und therapeutische Impfungen
  • einmalige Kennzeichnung (Transponder oder Mikrochip)

Für Leistungen der Basisvorsorge besteht keine Selbstbeteiligung und keine Wartezeit. Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.

Für Assistenzhunde, die als Hilfsmittel im Sinne des § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt werden, gilt die zweifache jährliche Höchstsumme für die Basisvorsorge.

Leistungsfreie Versicherungsjahre belohnen wir mit einem Zuschuss zur Basisvorsorge. Wir erhöhen die Höchstsumme der Basisvorsorge nach dem

  • ersten leistungsfreien Versicherungsjahr um 50 EUR.
  • nach dem zweiten, unmittelbar darauffolgenden leistungsfreien Versicherungsjahr um 150 EUR.

Der Vorsorgebonus entfällt nach einem nicht leistungsfreien Jahr für das Folgejahr.

Wir übernehmen auch ohne vorhergehende Operation die Kosten für Physiotherapie durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt oder mit Überweisung durch einen Therapeuten oder eine Therapeutin. 

Beispiele:

  • Unterwasserlaufband
  • Massagen und Lymphdrainagen
  • Manuelle Therapie
  • Magnetfeldtherapie
  • Lasertherapie
  •  Bewegungstherapie
  • Osteopathie
  • Chiropraktik
  • Akupressur
  • Akupunktur
  • Stoßwellentherapie
  • Ultraschalltherapie

Der Erstattungsbetrag gilt pro Versicherungsjahr und wird innerhalb der Jahreshöchstleitung gezahlt.

Versichert sind neben Zahnbehandlungen und chirurgischen Behandlungen der Maulhöhle auch Kieferorthopädie und Zahnprophylaxe unter Narkose.

Beispiele: Zahnextraktion, Wurzelbehandlung, Zahnfüllung, Zahnsteinbehandlungen und Behandlung von persistente Milchcanini sowie die Korrektur von medizinisch notwendigen Zahn- und Kieferanomalien und Spaltung eines Abszesses.

Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.

Für die Behandlung folgender Diagnosen gilt jeweils eine Höchstsumme:

  • Hüftgelenksdysplasie (HD)
  • Ellenbogengelenksdysplasie (ED)
  • Patellaluxation
  • Lidanomalien (Ektropium/Entropium)

Diese Höchstsumme gilt einmalig pro oben genannter Diagnose, auch wenn unterschiedliche Lokalisationen betroffen sind und einmalig über die gesamte Zeit, in der das Tier bei uns versichert ist. Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.

  • … der Hund nach einem Unfall operiert werden muss, beispielsweise wegen eines Kreuzbandrisses beim Toben.
  • … eine Operation wegen einer Krankheit erforderlich ist, beispielsweise die Entfernung von Hauttumoren.
  • … Ihnen Kosten durch Behandlungen ohne Operation und Medikamente entstanden sind, beispielsweise wegen einer Ohrenentzündung, sofern der Vollschutz unserer Tierkrankenversicherung gewählt wurde.
  • … eine chirurgische Kastration bzw. Sterilisation bei einem Hund durchgeführt wird, auch ohne medizinische Indikation (ab Tarif Smart).
  • … ein einmaliger Notkaiserschnitt bei einer trächtigen Hündin notwendig ist.
  • ...Zahnbehandlungen oder chirurgische Behandlungen der Maulhöhle inklusive Kieferorthopädie und Zahnreinigung bzw. Zahnsteinentfernung notwendig sind (z. B. Zahnextraktion, Zahnfüllung, Wurzelbehandlung, orale Tumore, Spaltung eines Abszesses).

     

  • … Kosten durch spezielles Diät- und Ergänzungsfuttermittel entstehen.
  • … medizinisch nicht notwendige Behandlungen vorgenommen werden, beispielsweise Operationen zur Herstellung des Rassestandards.
  • … wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, müssen Sie die Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung selbst tragen.
  • … ein Krankheitsfall oder eine Fehlentwicklung während der Wartezeit auftritt.
  • … für die Korrektur oder Behandlung des brachycephalen Syndroms (Kurz- und Rundköpfigkeit). 
Zusatzbaustein

Kunden haben einmalig bei einem Erstabschluss der neuen Tierkrankenversicherung die Möglichkeit den Zusatzbaustein „Wechseloption“ in ihren Vertrag einzuschließen.

  • Kunden können den Baustein einmalig nutzen, um die Leistungen in ihrem Vertrag zu verbessern. 
  • Leistungsverbesserungen ohne erneute Gesundheitsprüfung sind nur noch möglich, wenn der Kunde den Zusatzbaustein abgeschlossen hat.
  • Ist der Zusatzbaustein nicht im Vertrag enthalten oder wurde bereits genutzt, ist die Verbesserung nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.
  • Der Zusatzbaustein „Wechseloption“ kann einmalig während der gesamten Vertragslaufzeit genutzt werden. Es gibt keine „Frist“ für die Nutzung des Bausteins.
  • Für neu hinzukommende Leistungen greifen die Wartezeiten (z. B. beim Wechsel von OP-Schutz auf Vollschutz).

Die EU plant die Einführung einer Chip-Pflicht (Kennzeichnungspflicht durch Mikrotransponder) für Hunde und Katzen, um den illegalen Tierhandel zu bekämpfen und die Rückverfolgbarkeit der Tiere zu verbessern. Diese Verordnung soll eine einheitliche Kennzeichnung und Registrierung von Haustieren sicherstellen, was in Deutschland bisher nicht flächendeckend umgesetzt ist. In einigen Bundesländern, wie Niedersachsen, Hamburg und Berlin, gibt es bereits eine allgemeine Chip-Pflicht für Hunde, während andere Bundesländer nur bestimmte Hunderassen kennzeichnungspflichtig machen oder keine Regelung haben.

Die Neue Allianz Tierkrankenversicherung bietet Tierhaltern die Möglichkeit, ihre Tiere proaktiv kennzeichnen zu lassen, um zum einen den zukünftigen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, zum anderen ist eine Kennzeichnung und Registrierung von Haustieren immer zu empfehlen. Ab dem Tarif Smart umfasst der Versicherungsschutz die Implantation eines Mikrochips und die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises. Diese Leistungen sind ohne Selbstbeteiligung oder Wartezeit verfügbar, sodass Tierhalter sofort von den Vorteilen profitieren können.

Über die eindeutige Kennzeichnung und Registrierung des Tieres in z. B. einem Haustierregister können entlaufene Tiere in den meisten Fällen zu ihren Besitzern zurückfinden, da sie zweifelsfrei dem Tierhalter zugeordnet werden können. 

Podcast

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Die Allianz Tierkrankenversicherung hilft Ihren Kunden sich vor hohen Tierarztkosten zu schützen!

In dieser Podcast-Folge der Reihe Versicherungsplauderei erfahren Sie, warum eine Tierkrankenversicherung noch wichtiger geworden ist, worauf Kunden achten sollten und wie dank Künstlicher Intelligenz Ihre Kunden Ihr Geld schneller zurückbekommen.

Viel Spaß beim Zuhören!

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Hund und Katze umarmen sich

Es besteht freie Tierarztwahl. Muss das Tier tierärztlich behandelt werden, kann der gewünschte Tierarzt bzw. die gewünschte Tierärztin oder die Tierklinik aufgesucht werden.

Weitere Informationen

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