Was leistet die Tierkrankenversicherung für Pferde
Auch die beste Fürsorge kann nicht verhindern, dass ein Pferd einmal krank wird oder einen Unfall erleidet. Das kann hohe Tierarztkosten verursachen, denn Operationen und andere Behandlungen sind sehr teuer. Eine Kolik-Operation kostet beispielsweise zwischen 9.000 und 18.000 Euro an Tierarztkosten. Die Pferdekrankenversicherung schützt vor diesen finanziellen Belastungen, indem sie die Kosten für tierärztliche Behandlungen erstattet, die aufgrund von Unfällen, Krankheit oder Fehlentwicklung notwendig sind. Besonders seit der Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte im November 2022 sind die Tierarztkosten erheblich gestiegen.
Die Tierkrankenversicherung für Pferde übernimmt nicht nur Kosten für Diagnostik und Operationen, sondern auch für notwendige Nachbehandlung, einschließlich Aufenthalten in der Tierklinik, innerhalb des vereinbarten Nachbehandlungszeitraums. Zudem können Behandlungen ohne Operation und Vorsorgeleistungen abgesichert werden.
Wir bieten individuellen Schutz mit jeweils vier Tarifen (Basis, Smart, Komfort, Premium) in den folgenden zwei Produkten:
Alle Tarife können wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Neu ist die Deckelung der Selbstbeteiligung. Das heißt, bei gewählten 10 % Selbstbeteiligung zahlt ein Kunde 10 % der Tierarztrechnung selbst, aber maximal 1.500 Euro pro Rechnung. Bei einer Selbstbeteiligung von 20 % sind es maximal 3.000 Euro pro Rechnung. Dies bietet Kunden mehr Sicherheit bei hohen Tierarztrechnungen, insbesondere in Notsituationen. Bei der Wahl einer Selbstbeteiligung reduziert sich der zu zahlende Versicherungsbeitrag.
Enormes Marktpotential
Die Tierkrankenversicherung ist mehr als nur ein Nischenprodukt, sie ist Ihr Schlüssel zu neuen Zielgruppen und Neukunden.
- Jeder zweite Haushalt: hat einen Hund oder eine Katze, aber erst 10 % dieser Tiere sind versichert. Zudem gibt es ca. 1,5 Mio. Pferde in Deutschland.
- Wachsender Bedarf: Steigende Kosten und höheres Bewusstsein treiben die Nachfrage.
- Starker Türöffner: Nutzen Sie das emotionale Thema TKV als perfekten Gesprächseinstieg.
- Einfaches Cross-Selling: Bieten Sie die Tierhalter-Haftpflicht und den Allianz Privatschutz (bis zu 20 % Nachlass) direkt mit an.
Die Zielgruppe für Tierkrankenversicherungen umfasst alle in Deutschland lebenden rechts- und geschäftsfähigen Personen, die finanziellen Schutz für tiermedizinische Leistungen für ihre Tiere wie Hund, Katze oder Pferd wünschen.
Kombinationsnachlass und Sparen
bei mehreren Tieren
Im Rahmen des Privatschutzes profitieren Kund:innen automatisch vom Kombinationsnachlass. In der TKV muss pro Tier ein Vertrag abgeschlossen werden. Für Neukund:innen werden Verträge (OP-Schutz oder Vollschutz) mit einer dreijährigen Laufzeit in Komfort oder Premium als Zählstück berücksichtigt. Die Produktlinien Basis und Smart sind keine Zählstücke und erhalten auch keinen Nachlass.
Rabatthöhe:
- 2 Zählstücke: 5 %
- 3 Zählstücke: 10 %
- 4 Zählstücke: 15 %
- ab 5 Zählstücke: 20 %
Die Tarife der Pferdekrankenversicherung
im Vergleich
Folgende Leistungen sind in allen Angeboten enthalten:
- Freie Tierarztwahl
- Lebenslange Absicherung
- Operationen aufgrund Unfall oder Krankheiten
- Operationen unter Voll- und Teilnarkose, Lokalanästhesie oder Sedierung
- Letzter Untersuchungstag vor der Operation und Nachbehandlung
Wir versichern Tiere ab der achten Lebenswoche – ohne Maximalalter und haben gleichbleibende Leistungen im Alter.
Ab dem siebten Versicherungsjahr verzichten wir auf unser ordentliches Kündigungsrecht zum Ablauf sowie auf unser Kündigungsrecht im Versicherungsfall (gilt bis zu Versicherungsleistungen in Höhe von 60.000 Euro pro Vertrag).
Versichert sind die Kosten eines instrumentellen chirurgischen Eingriffs am oder im Körper Ihres Tieres unter einer Vollnarkose, Teilnarkose, Lokalanästhesie oder Sedation. Versichert sind die Kosten für Diagnostik am letzten Untersuchungstag vor einer Operation, an dem die Notwendigkeit zur Durchführung einer Operation festgestellt wurde. Zur Diagnostik zählen z. B. auch bildgebende Verfahren wie Röntgen, MRT, CT.
-
OP-Schutz
-
Vollschutz
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|
|
Basis |
Smart |
Komfort |
Premium |
|---|---|---|---|---|
| Jahreshöchstleistung | 7.500 € | 15.000 € | 30.000 € | unbegrenzt |
| Selbstbeteiligung |
wählbar (0 %, 10 % max. 1.500 € je Rechnung, 20 % max. 3.000 € je Rechnung) |
|||
| Behandlungen ohne OP | ✖ | ✖ | ✖ | ✖ |
| Erstattung nach Gebührenordnung (GOT) | 2-fach |
2-fach |
2-fach |
2-fach |
| Nachbehandlungen nach OP | bis 10 Tage | bis 10 Tage | bis 15 Tage | bis 15 Tage |
| Basisvorsorge (z. B. Impfungen) | ✖ |
bis zu 100 € steigt bei leistungsfreien Jahren |
bis zu 200 € steigt bei leistungsfreien Jahren |
bis zu 200 € steigt bei leistungsfreien Jahren |
| Vorsorgebonus | ✖ |
1 leistungsfreies Jahr: 50 € 2 leistungsfreie Jahre: 150 € |
1 leistungsfreies Jahr: 50 € 2 leistungsfreie Jahre: 150 € |
1 leistungsfreies Jahr: 50 € 2 leistungsfreie Jahre: 150 € |
| Zahnbehandlungen und chirurgische Behandlungen der Maulhöhle | ✖ | bis zu 5.000 € | bis zu 10.000 € | bis zu 20.000 € |
| Entfernen von Gelenk-Chips | ✖ | bis zu 5.000 € | bis zu 10.000 € | bis zu 20.000 € |
| Regenerative Therapien | ✖ |
bis zu 1.500 € 60 Tage nach OP |
bis zu 2.500 € 60 Tage nach OP |
bis zu 5.000 € 60 Tage nach OP |
| Physiotherapie | ✖ | ✖ |
bis 300 € 60 Tage nach OP |
bis 300 € 60 Tage nach OP |
Je Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten bis zur genannten Jahreshöchstleistung. Für spezielle Behandlungen, z. B. Zahnbehandlungen und chirurgische Behandlungen der Maulhöhle unter Narkose oder Entfernung von Gelenk-Chips bestehen gleichzeitig eigene Leistungsgrenzen (Höchstsummen). Diese jeweiligen Höchstsummen gelten innerhalb der Jahreshöchstleistung und nicht zusätzlich zu dieser.
Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Anteil der Tierarztrechnung, den Sie bei einem Leistungsfall selbst zahlen. Sie können Tarife mit oder ohne SB wählen. Die Auswahl einer SB reduziert ihren zu zahlenden Versicherungsbeitrag.
Mögliche Auswahl:
- 20 % SB (maximal 3.000 € pro Rechnung)
- 10 % SB (maximal 1.500 € pro Rechnung)
- 0% (keine SB)
Die Abrechnung erfolgt nach der "Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte" (GOT). Dabei kann z. B. abhängig vom Schweregrad der Behandlung zwischen dem einfachen und dem dreifachen Satz abgerechnet werden - bei Notfällen sogar der vierfache Satz. Der einfache Satz wird laut GOT als ausreichend angesehen, um die meisten Standardbehandlungen abzudecken.
Versichert sind z. B. Nachuntersuchungen, Unterbringung in der Tierklinik, Arzneimittel und Medikamente sowie alternative Behandlungsmethoden, wenn deren Wirksamkeit bestätigt ist. Hierzu zählen z. B. Homöopathie.
Folgende Vorsorgemaßnahmen sind als Basisvorsorge versichert:
- Entwurmungen
- Impfprophylaxe nach Empfehlung der StiKo Vet und therapeutische Impfungen
- einmalige Kennzeichnung (Transponder bzw. Mikrochip)
Für Leistungen der Basisvorsorge besteht keine Selbstbeteiligung und keine Wartezeit. Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.
Leistungsfreie Versicherungsjahre belohnen wir mit einem Zuschuss zur Basisvorsorge. Wir erhöhen die Höchstsumme der Basisvorsorge nach dem
- ersten leistungsfreien Versicherungsjahr um 50 EUR.
- nach dem zweiten, unmittelbar darauffolgenden leistungsfreien Versicherungsjahr um 150 EUR.
Der Vorsorgebonus entfällt nach einem nicht leistungsfreien Jahr für das Folgejahr.
Zur Nachbehandlung einer Operation übernehmen wir die Kosten für Physiotherapie durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt oder mit Überweisung durch einen Therapeuten oder eine Therapeutin im Zeitraum von 60 Kalendertagen nach einer OP.
Beispiele:
- Unterwasserlaufband
- Massagen und Lymphdrainagen
- Manuelle Therapie
- Magnetfeldtherapie
- Lasertherapie
- Bewegungstherapie
- Osteopathie
- Chiropraktik
- Akupressur
- Akupunktur
- Stoßwellentherapie
- Ultraschalltherapie
Der Erstattungsbetrag gilt pro Versicherungsjahr und wird innerhalb der Jahreshöchstleitung gezahlt.
Versichert sind neben Zahnbehandlungen und chirurgischen Behandlungen der Maulhöhle auch Kieferorthopädie. Beispiele: Zahnextraktion, Zahnfüllung, Wurzelbehandlung, orale Tumore, Spaltung eines Abszesses.
Nicht versichert sind: Okklusionskorrekturen, systematische Beseitigung von Okklusionshindernissen, Entfernung scharfer Kanten und Einschleifen der Zähne inkl. Schneidezähne.
Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.
Wir erstatten zur Nachbehandlung einer Operation die Kosten für folgende regenerative Therapien:
- IRAP (Interleukin-Rezeptor-Antagonist Protein)
- PRP (Platelet Rich Plasma)
- Stammzellen (stem cells)
- ACP (Autologes Conditioniertes Plasma)
Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden die Kosten für die operative Entfernung von Gelenk-Chips (z. B. OCD, Birkelandfrakturen).
Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden im Vollschutz ambulante und stationäre Behandlungen ohne vorhergehende Operation, z. B.
- Ihr Tier muss wegen einer Kolik ein paar Tage in der Tierklinik bleiben.
- Behandlung von chronischen Erkrankungen (z. B. Atemwegserkrankungen) im Heimatstall.
Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.
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|
|
Basis |
Smart |
Komfort |
Premium |
|---|---|---|---|---|
| Wartezeit bei Unfall | keine | keine | keine | keine |
| Wartezeit Basisvorsorge | keine | keine | keine | keine |
| Wartezeit bei Kolik | 5 Tage | 5 Tage | 5 Tage | 5 Tage |
| Wartezeit bei Krankheit und Fehlentwicklung | 3 Monate | 3 Monate | 3 Monate | 3 Monate |
| Wartezeit für Notkaiserschnitt und Fetotomie | 3 Monate | 3 Monate | 3 Monate | 3 Monate |
Wenn Ihr Tier einen Unfall erleidet übernehmen wir die Kosten der Behandlung ab dem Tag des Vertragsbeginns.
Behandlungen aufgrund einer Kolik des Tieres sind erst abgesichert, wenn sie nach Ablauf der Wartezeit eintreten.
Behandlungen aufgrund von Krankheit und Fehlentwicklung des Tieres sind erst abgesichert, wenn sie nach Ablauf der Wartezeit eintreten.
Notkaiserschnitt und Fetotomie des Tieres sind erst abgesichert, wenn sie nach Ablauf der Wartezeit eintreten.
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|
|
Basis |
Smart |
Komfort |
Premium |
|---|---|---|---|---|
| Telemedizin | ||||
| Bildgebende Verfahren | ||||
| Prothesen & Implantate | ||||
| Schutz im Ausland | 12 Monate europaweit | 12 Monate europaweit | 12 Monate europaweit | 12 Monate europaweit |
| Notdienstgebühr | ||||
| Kosten Einschläferung | ||||
| Direkte Abrechnung mit Tierärztin oder Tierarzt | ||||
| Zusatzbaustein Wechseloption | optional wählbar | optional wählbar | optional wählbar | optional wählbar |
Für Online-Sprechstunden, Videoberatungen, Telediagnostik, Teleberatung und Teletherapie gilt: Im Rahmen der versicherten Leistungen sind auch die Kosten für o.g. Konsultationen bei einem Tierarzt oder einer Tierärztin mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Rechnung nach GOT gestellt ist.
Versichert sind die Kosten für Diagnostik (z. B. Röntgen, MRT, CT) am letzten Untersuchungstag vor einer Operation, an dem festgestellt wurde, dass eine Operation notwendig ist.
Wir erstatten die Kosten für z. B. orthopädische Implantate, Augenimplantate, Haut- und Gewebeimplantate sowie Herz-Kreislauf-Implantate, die der Tierarzt bzw. die Tierärztin aufgrund einer versicherten Operation verordnet oder verwendet. Hierzu gehört sowohl das Einsetzen als auch das Entfernen von Prothesen und Implantaten, wie beispielsweise Platten zum Fixieren eines Bruchs.
Versichert sind die Behandlungskosten bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt während eines vorübergehenden Aufenthalts im europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich (UK) wie z. B. während einer Turnierteilnahme oder auch für geplante Behandlungen im Ausland.
Unsere Leistungen sind auf die Kosten begrenzt, die maximal bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland angefallen wären.
Handelt es sich im Rahmen des Versicherungsfalls um einen medizinischen Notfall, erstatten wir die zusätzlich anfallende Notdienstgebühr, die im Nacht- und Notdienst abgerechnet wird.
Diese berechnet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und beträgt aktuell 50 EUR netto.
Wenn Ihr Tier unheilbar erkrankt ist, bei einem Unfall schwer verletzt wurde oder eine Einschläferung tierärztlich angeraten ist, erstatten wir die Kosten der Einschläferung durch Injektion.
Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.
Auf Wunsch und mit Ihrem Einverständnis können die Ansprüche der Tierärztin oder des Tierarztes an uns abgetreten werden. Damit müssen Sie nicht finanziell in Vorleistung treten - die Tierärztin oder der Tierarzt kann direkt mit der Allianz abrechnen.
Durch Abschluss des Zusatzbausteins Wechseloption erhalten Sie das einmalige Recht auf Umstellung des Versicherungsschutzes in eine für den Neuzugang geöffnete Tierkrankenversicherung mit höheren oder umfassenderen Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
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|
|
Basis |
Smart |
Komfort |
Premium |
|---|---|---|---|---|
| Jahreshöchstleistung | 7.500 € | 15.000 € | 30.000 € | unbegrenzt |
| Selbstbeteiligung |
wählbar (0 %, 10 % max. 1.500 € je Rechnung, 20 % max. 3.000 € je Rechnung) |
|||
| Behandlungen ohne OP | bis zu 1.000 € | bis zu 4.000 € | bis zu 6.000 € | bis zu 10.000 € |
| Erstattung nach Gebührenordnung (GOT) | 2-fach |
2-fach |
2-fach |
2-fach |
| Nachbehandlungen nach OP | bis 10 Tage | bis 10 Tage | bis 15 Tage | bis 15 Tage |
| Basisvorsorge (z. B. Impfungen) | ✖ |
bis zu 100 € steigt bei leistungsfreien Jahren |
bis zu 200 € steigt bei leistungsfreien Jahren |
bis zu 200 € steigt bei leistungsfreien Jahren |
| Vorsorgebonus | ✖ |
1 leistungsfreies Jahr: 50 € 2 leistungsfreie Jahre: 150 € |
1 leistungsfreies Jahr: 50 € 2 leistungsfreie Jahre: 150 € |
1 leistungsfreies Jahr: 50 € 2 leistungsfreie Jahre: 150 € |
| Zahnbehandlungen und chirurgische Behandlungen der Maulhöhle | ✖ | bis zu 5.000 € | bis zu 10.000 € | bis zu 20.000 € |
| Entfernen von Gelenk-Chips | ✖ | bis zu 5.000 € | bis zu 10.000 € | bis zu 20.000 € |
| Regenerative Therapien | ✖ |
bis zu 1.500 € 60 Tage nach OP |
bis zu 2.500 € 60 Tage nach OP |
bis zu 5.000 € 60 Tage nach OP |
| Physiotherapie | ✖ | ✖ |
bis 300 € |
bis 300 € |
Je Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten bis zur genannten Jahreshöchstleistung. Für spezielle Behandlungen, z. B. Zahnbehandlungen und chirurgische Behandlungen der Maulhöhle unter Narkose oder Entfernung von Gelenk-Chips bestehen gleichzeitig eigene Leistungsgrenzen (Höchstsummen). Diese jeweiligen Höchstsummen gelten innerhalb der Jahreshöchstleistung und nicht zusätzlich zu dieser.
Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Anteil der Tierarztrechnung, den Sie bei einem Leistungsfall selbst zahlen. Sie können Tarife mit oder ohne SB wählen. Die Auswahl einer SB reduziert ihren zu zahlenden Versicherungsbeitrag.
Mögliche Auswahl:
- 20 % SB (maximal 3.000 € pro Rechnung)
- 10 % SB (maximal 1.500 € pro Rechnung)
- 0% (keine SB)
Erstattet werden ambulante und stationäre Behandlungen ohne vorhergehende Operation, z. B.
- Ihr Tier muss wegen einer Kolik ein paar Tage in der Tierklinik bleiben.
- Behandlung von chronischen Erkrankungen (z. B. Atemwegserkrankungen) im Heimatstall.
Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.
Die Abrechnung erfolgt nach der "Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte" (GOT). Dabei kann z. B. abhängig vom Schweregrad der Behandlung zwischen dem einfachen und dem dreifachen Satz abgerechnet werden - bei Notfällen sogar der vierfache Satz. Der einfache Satz wird laut GOT als ausreichend angesehen, um die meisten Standardbehandlungen abzudecken.
Versichert sind z. B. Nachuntersuchungen, Unterbringung in der Tierklinik, Arzneimittel und Medikamente sowie alternative Behandlungsmethoden, wenn deren Wirksamkeit bestätigt ist. Hierzu zählen z. B. Homöopathie.
Folgende Vorsorgemaßnahmen sind als Basisvorsorge versichert:
Entwurmungen
Impfprophylaxe nach Empfehlung der StiKo Vet und therapeutische Impfungen
einmalige Kennzeichnung (Transponder bzw. Mikrochip)
Für Leistungen der Basisvorsorge besteht keine Selbstbeteiligung und keine Wartezeit. Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.
Leistungsfreie Versicherungsjahre belohnen wir mit einem Zuschuss zur Basisvorsorge. Wir erhöhen die Höchstsumme der Basisvorsorge nach dem
- ersten leistungsfreien Versicherungsjahr um 50 EUR.
- nach dem zweiten, unmittelbar darauffolgenden leistungsfreien Versicherungsjahr um 150 EUR.
Der Vorsorgebonus entfällt nach einem nicht leistungsfreien Jahr für das Folgejahr.
Wir übernehmen auch ohne vorhergehende Operation die Kosten für Physiotherapie durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt oder mit Überweisung durch einen Therapeuten oder eine Therapeutin.
Beispiele:
- Unterwasserlaufband
- Massagen und Lymphdrainagen
- Manuelle Therapie
- Magnetfeldtherapie
- Lasertherapie
- Bewegungstherapie
- Osteopathie
- Chiropraktik
- Akupressur
- Akupunktur
- Stoßwellentherapie
- Ultraschalltherapie
Der Erstattungsbetrag gilt pro Versicherungsjahr und wird innerhalb der Jahreshöchstleitung gezahlt.
Versichert sind neben Zahnbehandlungen und chirurgischen Behandlungen der Maulhöhle auch Kieferorthopädie. Beispiele: Zahnextraktion, Zahnfüllung, Wurzelbehandlung, orale Tumore, Spaltung eines Abszesses.
Nicht versichert sind: Okklusionskorrekturen, systematische Beseitigung von Okklusionshindernissen, Entfernung scharfer Kanten und Einschleifen der Zähne inkl. Schneidezähne.
Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.
Wir erstatten zur Nachbehandlung einer Operation die Kosten für folgende regenerative Therapien:
- IRAP (Interleukin-Rezeptor-Antagonist Protein)
- PRP (Platelet Rich Plasma)
- Stammzellen (stem cells)
- ACP (Autologes Conditioniertes Plasma)
Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden die Kosten für die operative Entfernung von Gelenk-Chips (z. B. OCD, Birkelandfrakturen).
Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.
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|
|
Basis |
Smart |
Komfort |
Premium |
|---|---|---|---|---|
| Wartezeit bei Unfall | keine | keine | keine | keine |
| Wartezeit Basisvorsorge | keine | keine | keine | keine |
| Wartezeit bei Kolik | 5 Tage | 5 Tage | 5 Tage | 5 Tage |
| Wartezeit bei Krankheit und Fehlentwicklung | 3 Monate | 3 Monate | 3 Monate | 3 Monate |
| Wartezeit für Notkaiserschnitt und Fetotomie | 3 Monate | 3 Monate | 3 Monate | 3 Monate |
Wenn Ihr Tier einen Unfall erleidet übernehmen wir die Kosten der Behandlung ab dem Tag des Vertragsbeginns.
Behandlungen aufgrund einer Kolik des Tieres sind erst abgesichert, wenn sie nach Ablauf der Wartezeit eintreten.
Behandlungen aufgrund von Krankheit und Fehlentwicklung des Tieres sind erst abgesichert, wenn sie nach Ablauf der Wartezeit eintreten.
Notkaiserschnitt und Fetotomie des Tieres sind erst abgesichert, wenn sie nach Ablauf der Wartezeit eintreten.
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|
|
Basis |
Smart |
Komfort |
Premium |
|---|---|---|---|---|
| Telemedizin | ||||
| Bildgebende Verfahren | ||||
| Prothesen & Implantate | ||||
| Schutz im Ausland | 12 Monate europaweit | 12 Monate europaweit | 12 Monate europaweit | 12 Monate europaweit |
| Notdienstgebühr | ||||
| Kosten Einschläferung | ||||
| Direkte Abrechnung mit Tierärztin oder Tierarzt | ||||
| Zusatzbaustein Wechseloption | optional wählbar | optional wählbar | optional wählbar | optional wählbar |
Für Online-Sprechstunden, Videoberatungen, Telediagnostik, Teleberatung und Teletherapie gilt: Im Rahmen der versicherten Leistungen sind auch die Kosten für o.g. Konsultationen bei einem Tierarzt oder einer Tierärztin mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Rechnung nach GOT gestellt ist.
Wir erstatten die Kosten für z. B. orthopädische Implantate, Augenimplantate, Haut- und Gewebeimplantate sowie Herz-Kreislauf-Implantate, die der Tierarzt bzw. die Tierärztin aufgrund einer versicherten Operation verordnet oder verwendet. Hierzu gehört sowohl das Einsetzen als auch das Entfernen von Prothesen und Implantaten, wie beispielsweise Platten zum Fixieren eines Bruchs.
Versichert sind die Behandlungskosten bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt während eines vorübergehenden Aufenthalts im europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich (UK) wie z. B. während einer Turnierteilnahme oder auch für geplante Behandlungen im Ausland.
Unsere Leistungen sind auf die Kosten begrenzt, die maximal bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland angefallen wären.
Handelt es sich im Rahmen des Versicherungsfalls um einen medizinischen Notfall, erstatten wir die zusätzlich anfallende Notdienstgebühr, die im Nacht- und Notdienst abgerechnet wird.
Diese berechnet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und beträgt aktuell 50 EUR netto.
Wenn Ihr Tier unheilbar erkrankt ist, bei einem Unfall schwer verletzt wurde oder eine Einschläferung tierärztlich angeraten ist, erstatten wir die Kosten der Einschläferung durch Injektion.
Insgesamt gilt zudem die Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr.
Auf Wunsch und mit Ihrem Einverständnis können die Ansprüche der Tierärztin oder des Tierarztes an uns abgetreten werden. Damit müssen Sie nicht finanziell in Vorleistung treten - die Tierärztin oder der Tierarzt kann direkt mit der Allianz abrechnen.
Durch Abschluss des Zusatzbausteins Wechseloption erhalten Sie das einmalige Recht auf Umstellung des Versicherungsschutzes in eine für den Neuzugang geöffnete Tierkrankenversicherung mit höheren oder umfassenderen Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Wechseloption
Kunden haben einmalig bei einem Erstabschluss der neuen Tierkrankenversicherung die Möglichkeit den Zusatzbaustein „Wechseloption“ in ihren Vertrag einzuschließen.
Häufige Fragen zum Zusatzbaustein Wechseloption
Der Zusatzbaustein „Wechseloption“ kann einmalig bei dem ersten Abschluss der neuen Tierkrankenversicherung abgeschlossen werden (Neuantrag oder Ersatzantrag).
Vertragsverbesserungen sind einmalig ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Darunter fallen der Wechsel der Linie, der Wechsel zwischen OP-Schutz und Vollschutz sowie die Reduzierung des SB.
Ja, aber nur mit abgeschlossenem Zusatzbaustein „Wechseloption“.
Ja, bei Leistungsverbesserungen (höherwertige Linie, SB-Reduzierung, Wechsel OP auf Vollschutz) aber nur mit erneuter Gesundheitsprüfung, die zu Leistungsausschlüssen im Folgevertrag führen kann.
Ja, das System erkennt, dass kein Wechsel der Linie / Deckung stattgefunden hat und behält den Zusatzbaustein „Wechseloption“ bei.
Downgrades sind zur Hauptfälligkeit möglich, ohne Verbrauch des Bausteins.
Teilweise, für neu hinzukommende Leistungen greift die Wartezeit.
Nein, der Zusatzbaustein „Wechseloption“ kann frei während der gesamten Vertragslaufzeit genutzt werden.
Ja, mehrere Wechsel sind gleichzeitig möglich.
Tierkrankenversicherung und KI
Die Allianz Tierkrankenversicherung hilft Ihren Kunden sich vor hohen Tierarztkosten zu schützen!
In dieser Podcast-Folge der Reihe Versicherungsplauderei erfahren Sie, warum eine Tierkrankenversicherung noch wichtiger geworden ist, worauf Kunden achten sollten und wie dank Künstlicher Intelligenz Ihre Kunden Ihr Geld schneller zurückbekommen.
Viel Spaß beim Zuhören!
Was ist zu tun im Leistungsfall?
Es besteht freie Tierarztwahl. Muss das Tier tierärztlich behandelt werden, kann der gewünschte Tierarzt bzw. die gewünschte Tierärztin oder die Tierklinik aufgesucht werden.