* Quelle: Allianz 2019
** Bei Ausscheiden EMR-Schutz in der DRV durch Nachversicherung
*** 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der erreichten Besoldungsgruppe. Ohne Familienzuschlag. Zu den Mindestversorgungsbezügen treten ggf. noch Unterschieds- und Ausgleichsbeträge nach § 50 Abs. 1, 3 BeamtVG.
**** Formel = 40 Dienstjahre x 1,79375 = 71,75 %.
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