Sachen auf Erstes Risiko – Sachenblock: Entschädigungsgrenze 3.000.000 EUR
Diverse Kostenpositionen
- z. B. Aufräumungs-/Abbruchkosten, Sachverständigen-/Dekontaminationskosten bis zu 15 % der Versicherungssumme, mind. 3.000.000 EUR, max. 15.000.000 EUR
Vom Versicherungsnehmer genutzte, unbenannte Grundstücke / Außenversicherung
- innerhalb EWR* + Schweiz; Entschädigungsgrenze 5.000.000 EUR für alle Gefahren
- außerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 1.000.000 EUR für alle Gefahren
Neu hinzukommende Unternehmen
- innerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 5.000.000 EUR
- außerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 1.000.000 EUR
* EWR: Europäischer Wirtschaftsraum (Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen)