Industrie-Sachversicherung
Produkt
Wozu braucht man eine Industrie-Sachversicherung bei der Allianz?


Die Allianz ist langjähriger und verlässlicher Partner der Industrie. Als Marktführer bei der industriellen Sachversicherung entwickeln wir maßgeschneiderte und lösungsorientierte Versicherungsangebote für jeden einzelnen Kunden.
Bereits bei der Risikoaufnahme unterstützen unsere Allianz technischen Sachverständigen. Diese umfangreiche Risikoexpertise ermöglicht es, den Kunden der Allianz eine passgenaue Versicherungslösung anzubieten, die von der Einschätzung des Risikos bis hin zur Schadenabwicklung alles umfasst.
Unsere Finanzkraft wird durch eine Vielzahl positiver Ratings bestätigt.
Details
Industrie-Sachversicherung
Sachen auf Erstes Risiko – Sachenblock: Entschädigungsgrenze 3.000.000 EUR
Diverse Kostenpositionen
- z. B. Aufräumungs-/Abbruchkosten, Sachverständigen-/Dekontaminationskosten bis zu 15 % der Versicherungssumme, mind. 3.000.000 EUR, max. 15.000.000 EUR
- z. B. Aufräumungs-/Abbruchkosten, Sachverständigen-/Dekontaminationskosten bis zu 15 % der Versicherungssumme, mind. 3.000.000 EUR, max. 15.000.000 EUR
Vom Versicherungsnehmer genutzte, unbenannte Grundstücke / Außenversicherung
- innerhalb EWR* + Schweiz; Entschädigungsgrenze 5.000.000 EUR für alle Gefahren
- außerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 1.000.000 EUR für alle Gefahren
- innerhalb EWR* + Schweiz; Entschädigungsgrenze 5.000.000 EUR für alle Gefahren
- außerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 1.000.000 EUR für alle Gefahren
Neu hinzukommende Unternehmen
- innerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 5.000.000 EUR
- außerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 1.000.000 EUR
- innerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 5.000.000 EUR
- außerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 1.000.000 EUR
* EWR: Europäischer Wirtschaftsraum (Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen)
ab Windstärke 7 (Windgeschwindigkeit mindestens 50 km/h)
Im Freien befindliche Vorräte
- bis zu 3 Monate mitversichert, wenn sie sach- und fachgerecht, witterungsgeschützt gelagert werden;
Entschädigungsgrenze 50.000 EUR
- bis zu 3 Monate mitversichert, wenn sie sach- und fachgerecht, witterungsgeschützt gelagert werden;
Entschädigungsgrenze 50.000 EUR
explizit im Rahmen von „Erdbeben“ mitversichert
Raub auf Transportwegen
- innerhalb EWR* + Schweiz; Entschädigungsgrenze 30.000 EUR
- außerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 10.000 EUR
- innerhalb EWR* + Schweiz; Entschädigungsgrenze 30.000 EUR
- außerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 10.000 EUR
* EWR: Europäischer Wirtschaftsraum (Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen)
bis zu einer Schadenshöhe von 5.000.000 EUR
Entschädigungsbetrag ist innerhalb von 3 Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles im Unternehmen des Versicherungsnehmers zu investieren
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