Informationen zum BRE-Auszahlungslauf 2024 für den Anspruch aus 2023
Die Verarbeitung der BRE wird in zwei technischen Läufen durchgeführt. Der kleine Produktionslauf findet am 17.07.2024 statt und der Hauptlauf am 20.07.2024.
Während dieser Läufe erfolgt die technische Verarbeitung der Verträge mit BRE-Auszahlung sowie der Verträge mit Umwandlung in die Vorsorgekomponente V mit Wirksamkeit zum 01.09.2024.
Der Versand der Kundenanschreiben beginnt am 23.07.2024.
Die Überweisung erfolgt zeitversetzt, so dass die Auszahlung voraussichtlich am 26.07.2024 auf den Konten der Kund:innen ist.
Nachfolgend finden Sie zwei Musterbriefe der Kundenanschreiben sowie Detailinformationen:
Informationen zum BRE-Auszahlungslauf 2023 für den Anspruch aus 2022
Die Verarbeitung der BRE wird in zwei technischen Läufen durchgeführt. Der kleine Produktionslauf findet am 12.07.2023 statt und der Hauptlauf am 15.07.2023.
Während dieser Läufe erfolgt die technische Verarbeitung der Verträge mit BRE-Auszahlung sowie der Verträge mit Umwandlung in die Vorsorgekomponente V mit Wirksamkeit zum 01.09.2023.
Nachfolgend finden Sie das Informationsrundschreiben sowie zwei Musterbriefe der Kundenanschreiben.
Informationen zum BRE-Auszahlungslauf 2022 für den Anspruch aus 2021
Die Verarbeitung der BRE erfolgt in zwei technischen Läufen am 20.07.2022 (kleiner Produktionslauf) und am 23.07.2022 (Hauptlauf). In diesen Läufen wird die technische Verarbeitung der Verträge mit Auszahlung durchgeführt und auch der Verträge mit Umwandlung in die Vorsorgekomponente V zum Termin 01.09.2022.
Nachfolgend finden Sie das Informationsrundschreiben sowie zwei Musterbriefe der Kundenanschreiben.
Informationen zum BRE-Auszahlungslauf 2021 für den Anspruch aus 2020
Die Verarbeitung der BRE erfolgt in zwei technischen Läufen am 22.07.2021 und am 24.07.2021. In diesen Läufen wird sowohl die technische Verarbeitung der Verträge mit Auszahlung erfolgen, als auch die technische Verarbeitung der Verträge mit Umwandlung in die Vorsorgekomponente V zum Termin 01.09.2021.
Nachfolgend finden Sie das Informationsrundschreiben sowie zwei Musterbriefe der Kundenanschreiben
Informationen zur Anrechnung der leistungsfreien Vorversicherungszeit für GKV-Wechsler:innen auf die BRE-Staffel ab 01.01.2022
Die Voraussetzungen für den BONUS-Anspruch werden um eine neue, attraktive Regelung beim Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erweitert. Für Neuabschlüsse mit Versicherungsbeginn ab dem 01.01.2022 wird die leistungsfreie Vorversicherungszeit bei einer GKV auf die Staffel der Beitragsrückerstattung (BRE) bei allen BRE-berechtigten Tarifen angerechnet.
Mit dieser Neuerung wird ein weiterer Anreiz geschaffen, zur APKV zu wechseln.
Informationen zum BRE-Auszahlungslauf 2020 für den Anspruch aus 2019
Die Verarbeitung der BRE erfolgt in zwei technischen Läufen am 22.07.2020 und am 25.07.2020. In diesen Läufen wird sowohl die technische Verarbeitung der Verträge mit Auszahlung erfolgen, als auch die technische Verarbeitung der Verträge mit Umwandlung in die Vorsorgekomponente V zum Termin 01.09.2020.
Nachfolgend finden Sie das Informationsrundschreiben sowie zwei Musterbriefe der Kundenanschreiben
Informationen zur Anrechnung der Vorversicherungszeit im Tarif OptionFlexiMed (OFM02) auf die BRE-Staffel ab Juli 2020
War die versicherte Person unmittelbar vor Abschluss des BRE-berechtigten Tarifs im Tarif OFM02 versichert und wurde der BRE-berechtigte Tarif durch Ausübung der Option des Tarifs OMF02 abgeschlossen, gilt folgendes: Kalenderjahre, in denen für die versicherte Person jeweils für volle 12 Monate ununterbrochen eine Versicherung nach Tarif OFM02 bestand, werden als leistungsfreie Jahre bei der BONUS-Höhe berücksichtigt.
Die Voraussetzungen zum Erhalt der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung sowie die BONUS-Regelungen bei deren Nichterfüllung bleiben unberührt.
Die Anrechnung gilt auch für Bestandsversicherte im Tarif OFM02.
Informationen zur Anrechnung der leistungsfreien Vorversicherungszeit für PKV-Wechsler auf die BRE-Staffel ab 01.01.2021
Die Voraussetzungen für den BONUS-Anspruch werden um eine neue, attraktive Regelung für PKV-Wechsler erweitert. Für Neuabschlüsse mit Versicherungsbeginn ab dem 01.01.2021 wird die leistungsfreie Vorversicherungszeit bei einem anderen PKV-Unternehmen auf die Staffel der Beitragsrückerstattung (BRE) bei allen BRE-berechtigten Tarifen angerechnet.
Mit dieser Neuerung wird ein weiterer Anreiz für gesunde PKV-Kunden geschaffen, zur APKV zu wechseln.
Für die Bestätigung durch den Versicherten und die Einreichung der Nachweise steht folgendes Formular zur Verfügung:
Informationen zum BRE-Auszahlungslauf 2019 für den Anspruch aus 2018
Der technische Lauf zur Auszahlung der BRE erfolgt am 27.07.2019.
Nachfolgend finden Sie das Informationsrundschreiben sowie einen Musterbrief der Kundenanschreiben:
Informationen zur erhöhten Beitragsrückerstattung (BRE) für Beihilfe-Tarife (Unisex) ab 01.01.2020
Gesund sein lohnt sich. Die Beitragsrückerstattung (BRE) der APKV ist ein Bonus für die Gesundheit. Unsere Kunden bekommen einen Teil Ihrer Beiträge zurück.
Die BRE ...
Ab dem 01.01.2020 können unsere Kunden in den Beilhilfe-Tarifen Unisex von einer erhöhten erfolgsabhängigen BRE profitieren. Die erste Auszahlung der neuen BRE - für ein leistungsfreies Jahr 2020 - erfolgt im Jahr 2021.
Die erfolgsabhängige BRE für die Beihilfe-Tarife Unisex (Erwachsene, ab dem 21. Geburtstag) wird wie folgt geändert:
1 Jahr leistungsfrei: 20 % des Jahresbeitrags (bisher 15 %)
2 Jahre leistungsfrei: 30 % des Jahresbeitrags (bisher 20 %)
3 Jahre leistungsfrei: 40 % des Jahresbeitrags (bisher 25 %)
ab 4 Jahren leistungsfrei: 50 % des Jahresbeitrags (bisher 30 %)
Für Kinder und Jugendliche (bis zum 21. Geburtstag) beträgt die BRE ab dem 1. leistungsfreien Jahr nicht mehr 35 %, sondern 50 % des Jahresbeitrags.
BRE-berechtigt sind die Tarife:
*Hier gilt der Prozentsatz des jeweiligen Tarifs.
Details zur neuen BRE-Staffel finden Sie hier:
Merkblatt für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung:
Das ab 01.01.2020 gültige "Merkblatt: Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung - BONUS für Ihre Gesundheit" (M3-51-933Z0) wurde neu aufgebaut und sprachlich überarbeitet. Dieses finden Sie nachfolgend:
Hinweis: Bei diesem Merkblatt handelt es sich um eine vorläufige Version, die nun nicht mehr verwendet werden soll.
Ausgabe des Infopaketes über KV-Profi:
Im Oktober ist die neue BRE-Regelung im BONUS-Programm Infoblatt (BRE) und eine Steuerung des Merkblattes abhängig vom Versicherungsbeginn im KV-Profi enthalten (KV-Profi Update 10/19).
Ausgabe des Infopaketes über ABS:
In ABS steht das ab 01.01.2020 gültige Merkblatt mit Release 19.1 zur Verfügung.
In einer eigenen Anschreibeaktion erhalten unsere Versicherten das ab 01.01.2020 gültige Merkblatt zu Beginn des kommenden Jahres. Das neue Merkblatt kann durch den Vermittler vorab ausgehändigt werden.
Die Urkunde "Erhöhter Bonus für die Allianz Beihilfe-Tarife Unisex" kann weiterhin eingesetzt werden:
Für einen Versicherungsbeginn ab 01.01.2020:
Der Vermittler kann die Urkunde zusammen mit dem Angebot im Verkaufsgespräch übergeben.
Zusätzlich kann das ab 01.01.2020 gültige Merkblatt zum BONUS-Programm ausgehändigt werden. Dies kann z.B. bei einer Verzichtserklärung sinnvoll sein, da das Infopaket mit den weiteren Vertragsunterlagen aus ABS erzeugt wird.
Für einen Versicherungsbeginn vor 01.01.2020:
Der Vermittler kann die Urkunde zusammen mit dem Angebot im Verkaufsgespräch übergeben.
BRE-Ankündigung 2018
Der BRE-Ankündigungslauf entfällt in diesem Jahr.
Informationen zum BRE-Auszahlungslauf 2018 für den Anspruch aus 2017
Der BRE-Auszahlungslauf für den Anspruch aus 2017 hat sich in diesem Jahr aus technischen Gründen verschoben.
Nachfolgend finden Sie die versendeten Informationen zur Verschiebung: