Freischaltung
Freischaltung
Mit der Einführung des sog. FirmenAdministrators (FirmenAdmin) gibt es zwei Freischaltungsanträge zur Freischaltung von Nutzern und Verträgen:
- Freischaltungsantrag für den FirmenAdmin und weiterer Personen
- Freischaltungsantrag für Vermittler. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Vermittler sich auch direkt über den Vermittler-Zugang im Portal einloggen können und automatisch Zugriff auf ihre Bestandsverträge erhalten (weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite).
In dieser Präsentation erfahren Sie, wann Sie welchen Freischaltungsantrag für eine Freischaltung verwenden müssen. Weitere Informationen zum FirmenAdmin und dem damit verbundenen Freischaltungsprozess erhalten Sie in der Rubrik „FirmenAdmin“ (insbesondere im Webinar).
Basissschulung zur Freischaltung
In dieser Schulung geben wir Ihnen einen Überblick über das Thema Freischaltung.
Ablauf einer Freischaltung über den Freischaltungsantrag
- Unter https://www.firmenonline.de/freischaltung.html wird der passende Freischaltungsantrag befüllt. Am Ende des Prozesses muss der Freischaltungsantrag von einer zeichnungsberechtigten Person1 unterschrieben werden. Die Unterschrift kann digital erfolgen. Möglich ist:
- Einfache elektronische Signatur (eingescannte Signatur),
- Fortgeschrittene Signatur (biometrisch) oder
- Qualifizierte Signatur durch Drittanbieter (Adobe Sign/ DocuSign). - Der unterschriebene Antrag wird per E-Mail an kontakt@firmenonline.de oder per Post an die (im Freischaltungsantrag) aufgedruckte Adresse versendet. Nach Eingang und erfolgreicher Prüfung des Freischaltungsantrags im Service Center und im Betriebsgebiet werden die Zugangsdaten an die Nutzer per E-Mail mit einem Link zur Passwortvergabe verschickt. Parallel zur Zugangskennung erhält der Nutzer eine E-Mail mit einem Link zur Passwort-Vergabe.
- Nach Erhalt der Zugangsdaten kann sich der Nutzer sich in FirmenOnline einloggen. Achtung: Beim Login in das Portal ist es möglich, dass noch nicht alle angegebenen Gruppenverträge sichtbar sind. Das bedeutet, dass die fehlenden Gruppenverträge und Personengruppen noch im Betriebsgebiet angelegt werden müssen oder noch in Prüfung sind.
- Sobald der eingereichte Freischaltungsantrag vollständig bearbeitet wurde, erhalten alle angegebenen Nutzer eine Abschlussmail
1) Eine "Zeichnungsberechtigte Person" (Vorstand / Geschäftsführung / Prokurist / Mindestanforderung „i.V.“) ist für die im Freischaltungsantrag genannten Firmen (Versicherungsnehmer) beauftragt und bevollmächtigt, Erklärungen im Namen und mit Wirkung gegenüber dem Versicherungsunternehmen abzugeben.
Besonderer Hinweis zur Ergänzungsvereinbarung für Makler
Sofern eine Maklervollmacht vorliegt, kann der Freischaltungsantrag für Vermittler auch vom Maklerhaus unterzeichnet werden. Bitte reichen Sie hierfür sowohl den Freischaltungsantrag für Vermittler als auch die Ergänzungsvereinbarung für Makler im Service Center ein (an kontakt@firmenonline.de).
Bitte beachten Sie, dass über die Maklervollmacht ausschließlich Mitarbeiter des Maklerhauses freigeschaltet werden können.
Eine Freischaltung von firmeneigenen Mitarbeitern oder anderen Dienstleistern (z.B. Steuerberater) des Firmenkunden darf nur durch den Firmenkunden beantragt werden.
FirmenAdmin


Mit der Einführung des sogenannten FirmenAdministrators (FirmenAdmin) können firmeninterne Mitarbeiter direkt im Portal freigeschaltet und die Vertragsrechte von Nutzern verwaltet werden – und das ganz einfach und volldigital im Admin-Bereich des Arbeitgeber-Portals. Detailliertere Informationen zum FirmenAdmin und zur Nutzung im Arbeitgeber-Portal erhalten Sie in dieser Präsentation.
Webinar: Einführung des FirmenAdmins
In diesem Webinar zur Einführung des FirmenAdmins erfahren Sie mehr über das Konzept des FirmenAdmins. Außerdem wird über eine ausführliche Live-Demo aufgezeigt, welche Möglichkeiten der Administrations-Bereich im Arbeitgeber-Portal bietet und wie der aktuelle Freischaltungsprozess aussieht.
(Hinweis: Die Vorstellung des FirmenAdmins im Webinar beginnt bei ca. 10:40 min.)
Berechtigungen
Wer kann für FirmenOnline berechtigt werden?
Mögliche Berechtigte sind z. B. HR-Mitarbeiter bzw. Personaler, Vermittler, Steuerberater oder Allianz-Spezialisten.
Wie erfolgt die Vergabe und Löschung von Berechtigungen?
Berechtigungen auf Flotten-, bAV- und bKV-Verträge für den Firmenkunden und die Vermittler werden im Rahmen der digitalen Freischaltung unter https://www.firmenonline.de/freischaltung.html vergeben. Vermittler mit persönlichem Allianz-Benutzerschlüssel können sich auch über den Vermittler-Zugang im Portal einloggen. Eine Freischaltung des Zugangs und der Bestandsverträge ist in diesem Falle nicht erforderlich.
Wenn im Nachgang weitere firmeninterne Mitarbeiter freigeschaltet werden sollen, können diese im Admin-Bereich durch den FirmenAdmin oder einen Admin freigeschaltet werden.
Im Admin-Bereich können Berechtigungen auch geändert oder gelöscht werden.
Folgende Berechtigungen stehen zur Verfügung:
- Bestand lesen (Flotten-, bAV- und bKV-Verträge)
- Bestand ändern (bAV- und bKV-Verträge)
- Berechnen (nur für bAV-Verträge möglich)
- Mitarbeiter anmelden (bAV- und bKV-Verträge)
- Abrechnung lesen (Flotten-, bAV- und bKV-Verträge)
- Dokumentendownload (Flotten-, bAV-, bKV-Verträge)
Häufige Fragen
Den Admin-Bereich finden Sie im Arbeitgeber-Portal unter der Account-Verwaltung oben rechts in der Navigationsleiste. Klicken Sie dort auf das Personen-Icon, über das Sie zur Account-Verwaltung gelangen:
In der Account-Verwaltung können unter dem Reiter „Eigene Vertragsrechte“ die Berechtigungen zu den Verträgen eingesehen werden: