Eine Kindernachversicherung berechtigt zur Teilnahme, wenn die Tarife gemäß des Kinderpakets "TOP" oder "Premium" nachversichert werden.
Tarifwechsel berechtigen nicht zur Teilnahme. Die Aktion gilt nicht für Bestandskunden der APKV, die in den aktionsrelevanten Krankenzusatztarifen bereits eine entsprechende Absicherung haben und nur eine Vertragsänderung vornehmen oder einen aktionsrelevanten Tarif nachversichern.
Tipp: Besitzt ein Kind bisher nur ein PflegetagegeldBest, zählt der Neuabschluss des Kinderpakets TOP als aktionsberechtigter Abschluss.