MeineBeitragsentlastung – Die starke Ergänzung zur privaten Krankenvollversicherung der Allianz
Mit dem Tarif MeineBeitragsentlastung können sich Ihre Kundinnen und Kunden schon heute finanzielle Freiräume für die Zukunft aufbauen und Ihre PKV-Beiträge im Alter spürbar senken – garantiert und dauerhaft.
- Mithilfe der vielfältigen Gestaltungsoptionen kann der Tarif MeineBeitragsentlastung flexibel an die individuellen Bedürfnisse Ihrer Kundinnen und Kunden angepasst werden.
- Die Beiträge für den Tarif MeineBeitragsentlastung gelten als Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden können.
- Angestellte profitieren zudem von einem Zuschuss ihres Arbeitgebers von bis zu 50 % auf ihren laufenden Beitrag (Höchstgrenze im Jahr 2025: 471,32 EUR).
Der Tarif MeineBeitragsentlastung ersetzt die Vorsorgekomponente V im Neugeschäft und ist ab der Kalenderwoche 41 2025 mit Versicherungsbeginn 01.01.2026 abschließbar. Die Vorsorgekomponente V ist in der Übergangszeit weiterhin verkaufsoffen und wird zum 01.01.2026 für das Neugeschäft geschlossen.
Alle Verkaufsunterlagen zum neuen Tarif MeineBeitragsentlastung sowie zur
Vorsorgekomponente V finden Sie hier.
Für alle HKV-Kundinnen und Kunden der passende Tarif
Der Tarif MeineBeitragsentlastung ist die starke Ergänzung zu allen privaten Krankenvollversicherungstarifen der Allianz oder einer Anwartschaftsversicherung dafür – inklusive der zugehörigen Ausbildungstarife.
MeineBeitragsentlastung für mehr Freiräume im Alter
Der Tarif MeineBeitragsentlastung funktioniert wie eine Art Spartopf. Die Kundinnen und Kunden legen die Höhe der Entlastung fest, um die sich ihr PKV-Beitrag im Alter reduzieren soll. Die zukünftige Beitragsentlastung resultiert aus den angesparten und verzinsten Einzahlungen.
Während der Ansparphase zahlen die Kundinnen und Kunden einen eigenen Beitrag für den Entlastungstarif. Die Gelder werden von der Allianz verzinslich angelegt. In der Entlastungsphase muss der Beitrag für den Entlastungstarif weitergezahlt werden. Gleichzeitig profitiert man ab Entlastungsbeginn von einer dauerhaften Entlastung des PKV-Beitrags – ein Leben lang.
Steuervorteil und zukünftige Beitragssenkung – Laufender Beitrag, Einmalzahlung und Umwandlung der Beitragsrückerstattung
Effekt ab heute
Effekt ab Alter 67
Hinweis: Effekte aus möglichen Beitragsanpassungen sind in den Beispielen nicht dargestellt.