Alle weiteren wichtigen Informationen erhalten Sie in den Detailinformationen unter A bis Z.
Sie können auf der zweiten Seite mit einem Klick auf die Textblöcke direkt an die Stelle springen, zu der Sie Informationen benötigen. Wir ermöglichen damit ein einfaches Navigieren innerhalb der Themenblöcke durch die Vor- und Rückwärtspfeile auf den einzelnen Seiten.
Vereinfachtes Aufnahmeverfahren in der bAV (BU-/KSP-Rente):
In der bAV gilt das vereinfachte Aufnahmeverfahren in den Verbandsverträgen ABV, BdASW, BVP, HWP, HoGaPlan, IPV, LVV und VdH.
Zur Ansprache der Möglichkeiten der betrieblichen Arbeitskraftsicherung (bAKS) im Rahmen der oben genannten Verbände wurden jeweils twopager zur AG-Ansprache entwickelt, die Sie auf der Seite zur Biometrie-Initiative Firmen bei den Unterlagen finden.
Rauchverhalten in der bAV:
In den Verbandsverträgen ABV, BdASW, BVP, HWP, HoGaPlan, IPV, LVV und VdH wird immer nach Raucher/Nichtraucher differenziert.
Ausnahme: beim HWP gilt bei B einheitlich Berufsgruppe G1 und unbestimmtes Rauchverhalten.
Vereinfachtes Aufnahmeverfahren in der privaten Vorsorge:
In der privaten Vorsorge gilt ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren bei BdASW und HWP. Im VdH wurden die Voraussetzungen für das vereinfachte Aufnahmeverfahren optimiert und die Aktion für Ärzte und Apotheker wurde entfristet, d.h. das vereinfachte Aufnahmeverfahren in der privaten Vorsorge gilt unbefristet. Alle Regelungen können Sie den jeweiligen Detailinformationen entnehmen.
Hinweis: Das vereinfachte Aufnahmeverfahren kann je VP nur einmal genutzt werden - entweder in einem Durchführungsweg der bAV, als ergänzende Privatvorsorge oder in der Privatvorsorge.
Ergänzend gibt es eine Übersicht von ZeitWertkonten zu Sonderkonditionen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die im Verbändegeschäft / Gruppengeschäft bei der Anmeldung erforderlichen Formulare.
Unter BLl Basis finden Sie unser TOP TEN Logo sowie weitere Logos unserer BranchenLösungen leben (Versorgungswerke/Verbandslösungen) zum Download. Mit der BLl Basis können Sie dann individuelle Verkaufsunterlagen erstellen.
Bitte beachten Sie die Nutzungsrechte bei der Verwendung der Logos.
Bei Anfragen zur Einrichtung eines neuen Verbandsvertrages wenden Sie sich bitte an die Anbahnungsmanager der Abteilung Leben Firmen Antrag:
Jörg Strothotte 0511/3570 24420
Andreas Ecker 0721/5045 24404
Thomas Koffler 0721/5045 24315
Nicole Winkelmann 0511/3570 24113
Fügen Sie Ihrer Anfrage bitte folgende Unterlagen bei:
- Satzung des potenziellen Vertragspartners
- die vollständig ausgefüllte Checkliste Verbändegeschäft
Nachfolgend erhalten Sie alle Informationen, die bei der Neuanbahnung von Verbandsverträgen zu berücksichtigen sind.
Voraussetzungen für Verbandsverträge im Firmengeschäft
Ein Verbands(gruppen)vertrag kann mit
a) einer rechtsfähigen Vereinigung von Arbeitgebern (Arbeitgeberverband),
b) rechtsfähigen Versorgungswerken von rechtsfähigen Vereinigungen von Arbeitgebern,
c) (Berufs-)Verbänden (rechtsfähige Vereinigungen, deren überwiegender Zweck darin besteht, die mit dem Beruf zusammen- hängenden Interessen der Mitglieder zu vertreten),
d) einem Verein (der Abschluss von Versicherungen darf nicht Hauptzweck des Vereins sein),
e) Sterbekassen bzw. sterbekassenähnlichen Einrichtungen
abgeschlossen werden.
Folgender versicherbarer Personenkreis ist hierbei grundsätzlich möglich. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt im jeweiligen Fall gemeinsam mit dem Vertragspartner.
Bei rechtsfähigen Vereinigungen
bzw. Versorgungswerken von Arbeitgebern |
Bei (Berufs-)Verbänden, Vereinen |
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Arbeitnehmer des Vertragspartners bzw. von dessen Mitgliedern |
Mitglieder |
Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer des Vertragspartners |
Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der Mitglieder |
Inhaber, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von dessen Mitgliedern |
Kinder der Mitglieder, für die Kindergeld (§ 62 EStG) oder ein Kinderfreibetrag (§ 32 EStG) gewährt wird
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Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Tochterunternehmen des Vertragspartners bzw. von dessen Mitgliedern |
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Selbständige Personen, die überwiegend für den Vertragspartner bzw. dessen Mitglieder oder ein Tochterunternehmen des Vertragspartners bzw. von dessen Mitgliedern tätig sind |
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- Ehegatten bzw. Partner einer |
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Versicherungsnehmer und versicherte Person muss hierbei eine Person aus dem versicherbaren Personenkreis sein.
Für den Abschluss eines Verbandsgruppenvertrages müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Die Grundvoraussetzungen finden Sie in der Checkliste Verbändegeschäft . Hier werden auch detaillierte Informationen zum Vertriebsmodell angefordert.
In einen Verbandsgruppenvertrag können die Produkte des Firmengeschäfts der Allianz Lebensversicherungs-AG aufgenommen werden. Die Auswahl der Produkte sowie die Festlegung der Konditionen erfolgt in Abstimmung mit dem Produktgeber, dem Vertrieb und dem Vertragspartner.
Bei Verträgen nach 1 d) bis e) können ausschließlich die Lebenslange RisikoLebensversicherung und der BestattungsSchutzbrief angeboten werden. Das Garantiekapital ist hierbei auf 12.500 EUR je zu versichernde Person begrenzt.
Verbandsverträge sind grundsätzlich zeitlich befristet und werden nur nach Erfüllung der Vertragsbedingungen verlängert. Die Gestaltung dieser Verträge erfolgt ausnahmslos verkaufsoffen, d.h. ohne Exklusivität für einen Vermittler.
Hier finden Sie das Merkblatt für Rahmenverträge im Privatgeschäft.
Chemie Konsortialvertrag (BAVC) - www.chemie-verbandsrahmenvertrag.de
Caritas
Caritas-Antragstellung: GV210-FID-Vertragspaket zusammen mit Beiblatt BranchenLösung Caritas
EKD-Antragstellung: GV210-FID-Vertragspaket zusammen mit Beiblatt BranchenLösung EKD
GaLaBau - Garten- und Landschaftsbau
GaLaBau-Antragstellung: GV210-FID-Vertragspaket zusammen mit Beiblatt BranchenLösung GaLaBau
Lebenshilfe
Lebenshilfe-Antragstellung: GV210-FID-Vertragspaket zusammen mit Beiblatt BranchenLösung Lebenshilfe
Verein der Zeitschriftenverlage Nordrhein-Westfalen
VEDI - Versorgungseinrichtung für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes
Bescheinigung: VEDI-Bescheinigung
VDMA - Versorgungswerk Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau
Zur VDMA - Antragstellung
VKPM - Verein für Künstler, Publizisten und Medienberufe e.V.
VWKH – Versorgungswerk Körperschaften im Heilwesenbereich e.V.
VWKH - Antragstellung: GV210-FID-Vertragspaket zusammen mit Beiblatt BranchenLösung VWKH